
die Schweigepflicht
Die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, wie Ärzte, Anwälte oder Therapeuten, vertrauliche Informationen über Klienten oder Patienten nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht und darf keine Details über seine Patienten verraten.
