
die Staatsangehörigkeit
Die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat, die mit Rechten und Pflichten verbunden ist.
Auf dem Formular müssen Sie Ihre Staatsangehörigkeit angeben.
Staatsangehörigkeit
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Die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat, die mit Rechten und Pflichten verbunden ist.
Auf dem Formular müssen Sie Ihre Staatsangehörigkeit angeben.
Das Wort setzt sich aus „Staat“ und „Angehörigkeit“ (Zugehörigkeit) zusammen. Es bedeutet also wörtlich die „Zugehörigkeit zu einem Staat“.
Die Staatsangehörigkeit ist in ihrem Pass vermerkt.
Dies ist der offizielle, juristische Begriff (Amtsdeutsch). Er wird auf Formularen, in Gesetzen und im Kontakt mit Behörden verwendet.
Für den Antrag müssen Sie einen Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit erbringen.
Häufige Verben in Verbindung mit „Staatsangehörigkeit“ sind „haben“, „besitzen“, „beantragen“, „erwerben“, „annehmen“ oder „verlieren“.
Nach vielen Jahren in Deutschland hat er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.
Eine wichtige und oft gebrauchte Kombination ist „die doppelte Staatsangehörigkeit“. Das bedeutet, dass eine Person die rechtliche Zugehörigkeit zu zwei Staaten besitzt.
In Deutschland ist die doppelte Staatsangehörigkeit unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit bezeichnen beide die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat. „Staatsangehörigkeit“ ist im amtlichen und formellen Sprachgebrauch meist der präzisere Ausdruck; „Staatsbürgerschaft“ wird ebenfalls verstanden, kann aber je nach Region oder Kontext weniger formell wirken. In Formularen passt daher oft „Staatsangehörigkeit“.

Im Formular erklärte sie, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Im Gespräch erklärte sie, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.