
die Nationalität
Die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat; die Staatsangehörigkeit.
Bei der Einreise muss man seine Nationalität angeben.
Nationalität
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Die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat; die Staatsangehörigkeit.
Bei der Einreise muss man seine Nationalität angeben.

Die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder einem Volk, das durch gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte verbunden ist.
In der Donaumonarchie lebten viele verschiedene Nationalitäten zusammen.
Das Wort leitet sich vom Adjektiv „national“ ab. Die Endung „-ität“ ist typisch für abstrakte Nomen, die aus Adjektiven gebildet werden, und bedeutet so viel wie „-heit“ oder „-keit“.
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Die Bedeutung hängt stark vom Kontext ab. Im Singular in offiziellen Situationen (z.B. auf einem Formular) ist meist die Staatsangehörigkeit gemeint. Im Plural in historischen oder soziologischen Texten sind oft ethnische Gruppen gemeint.
Bitte tragen Sie hier Ihre Nationalität ein.
Im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit wird „Nationalität“ oft mit bestimmten Verben verwendet. Typisch sind „die Nationalität haben“, „die Nationalität besitzen“ oder „die Nationalität angeben“.
Er besitzt die doppelte Nationalität.
Staatsbürgerschaft und Nationalität können beide die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat meinen. „Staatsbürgerschaft“ bezeichnet dabei klar den rechtlichen Status, während „Nationalität“ je nach Kontext auch die Zugehörigkeit zu einem Volk oder einer Kultur meinen kann. In amtlichen Angaben ist „Staatsbürgerschaft“ deshalb eindeutiger.

Im Gespräch über Sprache und Kultur nannte sie ihre deutsche Nationalität.
Im Formular gab sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft an.