
stattgeben
Einen offiziellen Antrag, eine Klage oder einen Widerspruch formell genehmigen oder bewilligen. Wird hauptsächlich in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendet.
Das Gericht hat dem Antrag des Klägers stattgegeben.
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Einen offiziellen Antrag, eine Klage oder einen Widerspruch formell genehmigen oder bewilligen. Wird hauptsächlich in der Rechts- und Verwaltungssprache verwendet.
Das Gericht hat dem Antrag des Klägers stattgegeben.
„Stattgeben“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „statt“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Der Richter gab der Klage statt.
Dieses Verb wird immer mit einem Dativobjekt verwendet. Man gibt „jemandem“ oder „etwas“ statt, zum Beispiel „dem Antrag“ oder „der Beschwerde“.
Die Behörde hat unserem Einspruch stattgegeben.
Das Verb „stattgeben“ gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Im Alltag wird es fast nie verwendet.
In dem Urteil wurde der Forderung des Klägers stattgegeben.
„Stattgeben“ wird fast ausschließlich mit juristischen oder administrativen Nomen kombiniert. Häufige Verbindungen sind „einem Antrag stattgeben“, „einer Klage stattgeben“ oder „einem Widerspruch stattgeben“.
Das Gericht musste der Beschwerde des Angeklagten stattgeben.
Einem Antrag entsprechen bedeutet formell, das darin geäußerte Begehren zu erfüllen. Einem Antrag, einer Klage oder einem Widerspruch stattgeben bezeichnet dagegen ausdrücklich eine offizielle Entscheidung zugunsten dieses Begehrens und gehört vor allem zur Rechts- und Verwaltungssprache.

Das Gericht gibt der Klage auf Zahlung des offenen Betrags statt.
Die Behörde entspricht dem Antrag auf Verlängerung der Frist.