die Stimmabgabe
Der formelle Akt, bei einer Wahl oder Abstimmung seine Stimme abzugeben. Dies geschieht meist durch das Ausfüllen und Einwerfen eines Stimmzettels.
Die Stimmabgabe ist bis 18 Uhr in den Wahllokalen möglich.

Stimmabgabe
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Der formelle Akt, bei einer Wahl oder Abstimmung seine Stimme abzugeben. Dies geschieht meist durch das Ausfüllen und Einwerfen eines Stimmzettels.
Die Stimmabgabe ist bis 18 Uhr in den Wahllokalen möglich.

„Stimmabgabe“ ist ein zusammengesetztes Nomen aus „die Stimme“ und „die Abgabe“. „Abgabe“ kommt vom Verb „abgeben“. Das Wort bedeutet also wörtlich „das Abgeben der Stimme“.
Die Abgabe der Stimme ist das wichtigste Recht in einer Demokratie.
Dieses Wort gehört zur formellen Sprache und wird hauptsächlich in offiziellen, politischen oder journalistischen Kontexten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen verwendet.
Der offizielle Bericht dokumentiert die hohe Zahl der Stimmabgaben.
Häufig wird zwischen der „persönlichen Stimmabgabe“ (im Wahllokal) und der „brieflichen Stimmabgabe“ (per Post) unterschieden. Auch „der Ort der Stimmabgabe“ ist eine gängige Formulierung.
Immer mehr Wähler nutzen die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
„die Wahl“ und „die Stimmabgabe“ gehören zum selben politischen oder offiziellen Vorgang. „die Wahl“ meint den ganzen Prozess: Es gibt Kandidaten, Regeln, einen Termin und ein Ergebnis. „die Stimmabgabe“ meint nur den konkreten Moment, in dem jemand seine Stimme abgibt, zum Beispiel den Stimmzettel ausfüllt und einwirft. Verwechseln kann man die Wörter, weil die Stimmabgabe ein Teil der Wahl ist. Merksatz: Die Wahl ist das ganze Ereignis, die Stimmabgabe ist die einzelne Handlung.

Im Wahllokal dauert die Stimmabgabe nur wenige Minuten.
Die Wahl beginnt am Sonntag um acht Uhr morgens.