
der Totschlag
Im juristischen Sinne die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die jedoch nicht die gesetzlichen Merkmale eines Mordes (wie Heimtücke oder Habgier) erfüllt. Oft handelt es sich um eine Tat im Affekt.
Er wurde wegen Totschlags zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.
