die Überlassung
Die formelle Handlung, jemandem etwas zur Nutzung, zum Besitz oder zur Verfügung zu geben, oft auf vertraglicher Basis und zeitlich begrenzt.
Der Vertrag regelt die Überlassung der Wohnung für einen Zeitraum von drei Jahren.

Überlassung
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Die formelle Handlung, jemandem etwas zur Nutzung, zum Besitz oder zur Verfügung zu geben, oft auf vertraglicher Basis und zeitlich begrenzt.
Der Vertrag regelt die Überlassung der Wohnung für einen Zeitraum von drei Jahren.

„Überlassung“ ist das Nomen zum Verb „überlassen“. Es beschreibt die Handlung, jemandem etwas zu überlassen. Die Endung „-ung“ macht aus dem Verb ein Nomen.
Er hat mir sein altes Auto für die Reise überlassen.
Dieses Wort gehört zur formellen Sprache und wird häufig in Verträgen, Gesetzen und amtlichen Schreiben verwendet. Im Alltag würde man eher „Geben“ oder „Leihen“ benutzen.
Die Überlassung von Firmeneigentum an Dritte ist nicht gestattet.
Die Konstruktion ist meist „die Überlassung von etwas“ oder „die Überlassung einer Sache“ (Genitiv). Oft wird auch angegeben, an wen etwas überlassen wird: „... an jemanden“.
Der Vertrag regelt die Überlassung der Software an den Lizenznehmer.
„die Übertragung“ und „die Überlassung“ können beide bedeuten, dass etwas an eine andere Person oder Stelle gegeben wird. „Übertragung“ passt besonders, wenn Rechte, Eigentum oder Aufgaben formell auf jemand anderen übergehen. Das klingt oft endgültiger oder rechtlicher. „Überlassung“ benutzt man eher, wenn jemand etwas nutzen darf oder etwas zur Verfügung bekommt, oft für eine bestimmte Zeit. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide in Verträgen vorkommen. Als einfache Orientierung: Bei „Übertragung“ geht etwas auf jemanden über; bei „Überlassung“ darf jemand etwas benutzen oder haben.

Die Überlassung des Dienstwagens gilt nur für die Dauer des Projekts.
Die Übertragung der Rechte wurde im Vertrag genau geregelt.