
die Überlassung
Die formelle Handlung, jemandem etwas zur Nutzung, zum Besitz oder zur Verfügung zu geben, oft auf vertraglicher Basis und zeitlich begrenzt.
Der Vertrag regelt die Überlassung der Wohnung für einen Zeitraum von drei Jahren.
Überlassung
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Die formelle Handlung, jemandem etwas zur Nutzung, zum Besitz oder zur Verfügung zu geben, oft auf vertraglicher Basis und zeitlich begrenzt.
Der Vertrag regelt die Überlassung der Wohnung für einen Zeitraum von drei Jahren.
„Überlassung“ ist das Nomen zum Verb „überlassen“. Es beschreibt die Handlung, jemandem etwas zu überlassen. Die Endung „-ung“ macht aus dem Verb ein Nomen.
Er hat mir sein altes Auto für die Reise überlassen.
Dieses Wort gehört zur formellen Sprache und wird häufig in Verträgen, Gesetzen und amtlichen Schreiben verwendet. Im Alltag würde man eher „Geben“ oder „Leihen“ benutzen.
Die Überlassung von Firmeneigentum an Dritte ist nicht gestattet.
Die Konstruktion ist meist „die Überlassung von etwas“ oder „die Überlassung einer Sache“ (Genitiv). Oft wird auch angegeben, an wen etwas überlassen wird: „... an jemanden“.
Der Vertrag regelt die Überlassung der Software an den Lizenznehmer.
Vermietung und Überlassung bedeuten beide, dass jemand etwas zur Nutzung erhält. Bei einer Vermietung wird dafür eine Miete bezahlt. Überlassung ist allgemeiner und sagt allein nicht, ob die Nutzung bezahlt oder kostenlos ist; sie kann ebenfalls vertraglich und zeitlich begrenzt sein.

Die Überlassung des Firmenwagens an den Mitarbeiter erfolgt für drei Monate kostenlos.
Die Vermietung des Firmenwagens an den Mitarbeiter kostet monatlich 200 Euro.