
überstellen
Eine Person, insbesondere einen Verdächtigen oder Gefangenen, formell an eine andere Behörde, ein anderes Gericht oder einen anderen Ort übergeben.
Der Festgenommene wurde an die Kriminalpolizei überstellt.
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Eine Person, insbesondere einen Verdächtigen oder Gefangenen, formell an eine andere Behörde, ein anderes Gericht oder einen anderen Ort übergeben.
Der Festgenommene wurde an die Kriminalpolizei überstellt.

Ein Fahrzeug, Schiff oder Flugzeug von einem Ort zu einem anderen bringen, oft ohne Passagiere oder Fracht.
Der neue ICE-Zug wird morgen vom Werk nach Hamburg überstellt.
„Überstellen“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „über-“ bleibt in allen Zeitformen und Satzkonstruktionen fest mit dem Verbstamm verbunden. Das Partizip II lautet „überstellt“.
Man hat den Häftling gestern überstellt.
Dieses Verb gehört zur formellen Amts- und Fachsprache. Man findet es hauptsächlich in Berichten von Polizei, Justiz oder in der Logistikbranche.
Laut Protokoll wurde der Zeuge der Staatsanwaltschaft überstellt.
Die Bedeutung hängt vom Objekt ab. Wird eine Person überstellt, ist der polizeiliche oder juristische Kontext gemeint. Wird ein Fahrzeug überstellt, geht es um einen logistischen Transport.
Der Verdächtige wurde der Mordkommission überstellt.
Die Struktur lautet typischerweise: „jemanden an eine Behörde/einen Ort überstellen“. Die Präposition „an“ mit Akkusativ gibt das Ziel der Übergabe an.
Die Polizei wird den Gefangenen an die Justizvollzugsanstalt überstellen.
Im behördlichen Kontext können verbringen und überstellen beide das Bringen einer Person an einen anderen Ort bezeichnen. Verbringen nennt vor allem den Zielort. Überstellen passt besonders, wenn die Person dabei formell an eine andere zuständige Stelle übergeben wird.

Die Polizei überstellte den Verdächtigen der dort zuständigen Behörde.
Die Polizei verbrachte den Verdächtigen in die Haftanstalt.