die Unterlassung
Das absichtliche oder unabsichtliche Nicht-Ausführen einer Handlung, die erwartet oder erforderlich gewesen wäre.
Die Unterlassung der regelmäßigen Wartung führte zum Defekt der Maschine.

Unterlassung
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Das absichtliche oder unabsichtliche Nicht-Ausführen einer Handlung, die erwartet oder erforderlich gewesen wäre.
Die Unterlassung der regelmäßigen Wartung führte zum Defekt der Maschine.

„Die Unterlassung“ ist die Nomenform des Verbs „unterlassen“. „Unterlassen“ bedeutet, etwas absichtlich nicht zu tun.
Er hat es unterlassen, den Chef über das Problem zu informieren.
Das Wort „Unterlassung“ gehört zur formellen Sprache und wird besonders häufig in juristischen oder behördlichen Kontexten verwendet.
Ihm wird die grob fahrlässige Unterlassung seiner Aufsichtspflicht vorgeworfen.
Eine sehr häufige und wichtige Kombination ist die „unterlassene Hilfeleistung“. Dies ist ein Straftatbestand in Deutschland, wenn man bei einem Unfall nicht hilft.
Der Zeuge wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Im juristischen Kontext, wenn es um ein Verbot geht, wird oft eine „Unterlassung“ gefordert oder man kann „auf Unterlassung klagen“.
Die Firma verklagte den Konkurrenten auf Unterlassung der Falschaussagen.
„die Verfügung“ und „die Unterlassung“ können sich beide auf eine gerichtliche oder amtliche Anordnung beziehen. „die Verfügung“ ist dabei der allgemeine Begriff für eine offizielle Anordnung oder einen Beschluss. „die Unterlassung“ ist spezieller: Es geht darum, dass jemand eine bestimmte Handlung nicht tun darf oder nicht weiter tun soll. Man kann die Wörter verwechseln, wenn eine Verfügung genau eine Unterlassung verlangt. Praktisch gesagt: Die Verfügung ist die Form der Anordnung; die Unterlassung ist oft der Inhalt, nämlich das Verbot einer Handlung.

Die Firma musste die Unterlassung der falschen Werbung sofort bestätigen.
Am Abend las der Anwalt die Verfügung des Gerichts noch einmal genau.