
in Verruf geraten
Einen schlechten Ruf bekommen; in der öffentlichen Meinung negativ beurteilt werden.
Das Unternehmen ist wegen des Skandals in Verruf geraten.
Verruf
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Einen schlechten Ruf bekommen; in der öffentlichen Meinung negativ beurteilt werden.
Das Unternehmen ist wegen des Skandals in Verruf geraten.

Dafür sorgen, dass jemand oder etwas einen schlechten Ruf bekommt.
Seine unbedachten Äußerungen haben die ganze Organisation in Verruf gebracht.
Das Wort setzt sich aus der negativen Vorsilbe „ver-“ und „der Ruf“ (die Reputation) zusammen. „Verruf“ bezeichnet also direkt einen schlechten Ruf.
Durch sein Verhalten brachte er die ganze Familie in Verruf.
Das Nomen „Verruf“ wird fast ausschließlich in den festen Wendungen „in Verruf geraten“ und „jemanden/etwas in Verruf bringen“ verwendet. Alleinstehend ist es sehr selten.
Seit dem Skandal ist die Politikerin in Verruf geraten.
Die beiden Wendungen beschreiben einen aktiven und einen passiven Prozess. „In Verruf geraten“ bedeutet, einen schlechten Ruf zu bekommen (etwas passiert einem). „Jemanden in Verruf bringen“ bedeutet, aktiv dafür zu sorgen, dass jemand einen schlechten Ruf bekommt.
Die Bar ist wegen der lauten Musik in Verruf geraten.
Achte auf das richtige Hilfsverb im Perfekt: Die Wendung „in Verruf geraten“ wird mit „sein“ gebildet, da „geraten“ eine Zustandsänderung beschreibt. Die Wendung „in Verruf bringen“ wird mit „haben“ gebildet.
Das Restaurant ist in Verruf geraten.
„Ruf“ bezeichnet die öffentliche Meinung und kann gut oder schlecht sein. „Verruf“ enthält dagegen schon die negative Bewertung und wird oft in der festen Verbindung „in Verruf geraten“ verwendet. Verwende „Ruf“ bei einer neutralen oder positiven Bewertung, „Verruf“ bei einem schlechten Ansehen.

Die Klinik geriet nach dem Skandal in Verruf.
Die Klinik hat in der Stadt einen guten Ruf.