in Verruf geraten
Einen schlechten Ruf bekommen; in der öffentlichen Meinung negativ beurteilt werden.
Das Unternehmen ist wegen des Skandals in Verruf geraten.

Verruf
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Einen schlechten Ruf bekommen; in der öffentlichen Meinung negativ beurteilt werden.
Das Unternehmen ist wegen des Skandals in Verruf geraten.

Das Wort setzt sich aus der negativen Vorsilbe „ver-“ und „der Ruf“ (die Reputation) zusammen. „Verruf“ bezeichnet also direkt einen schlechten Ruf.
Durch sein Verhalten brachte er die ganze Familie in Verruf.
Das Nomen „Verruf“ wird fast ausschließlich in den festen Wendungen „in Verruf geraten“ und „jemanden/etwas in Verruf bringen“ verwendet. Alleinstehend ist es sehr selten.
Seit dem Skandal ist die Politikerin in Verruf geraten.
Die beiden Wendungen beschreiben einen aktiven und einen passiven Prozess. „In Verruf geraten“ bedeutet, einen schlechten Ruf zu bekommen (etwas passiert einem). „Jemanden in Verruf bringen“ bedeutet, aktiv dafür zu sorgen, dass jemand einen schlechten Ruf bekommt.
Die Bar ist wegen der lauten Musik in Verruf geraten.
Achte auf das richtige Hilfsverb im Perfekt: Die Wendung „in Verruf geraten“ wird mit „sein“ gebildet, da „geraten“ eine Zustandsänderung beschreibt. Die Wendung „in Verruf bringen“ wird mit „haben“ gebildet.
Das Restaurant ist in Verruf geraten.
„der Ruf“ und „der Verruf“ haben beide mit der Meinung zu tun, die andere über jemanden oder etwas haben. „der Ruf“ ist neutral: Er kann gut oder schlecht sein. „der Verruf“ ist immer negativ und bedeutet, dass jemand oder etwas einen schlechten Ruf bekommt oder bekommt gemacht wird. Lernende können die Wörter verwechseln, weil „Verruf“ wie eine besondere Form von „Ruf“ aussieht. Wichtig ist: Man sagt meist „in Verruf geraten“ oder „jemanden in Verruf bringen“. Für allgemeines Ansehen benutzt man „Ruf“.

Nach mehreren Skandalen ist die Firma in Verruf geraten.
Die Schule hat einen guten Ruf, weil sich die Lehrer viel Zeit nehmen.