
die Versiegelung
Das Abdichten oder Schützen einer Oberfläche durch eine besondere Schicht, damit keine Feuchtigkeit, Luft oder Schmutz eindringen kann.
Die Versiegelung des Holzbodens schützt ihn vor Wasser und Kratzern.
Versiegelung
die Versiegelung, die Versiegelungen
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Das Abdichten oder Schützen einer Oberfläche durch eine besondere Schicht, damit keine Feuchtigkeit, Luft oder Schmutz eindringen kann.
Die Versiegelung des Holzbodens schützt ihn vor Wasser und Kratzern.

Das Verschließen von etwas mit einem Siegel oder einer amtlichen Sicherung, sodass es nicht unbemerkt geöffnet werden kann.
Die Versiegelung der Wohnung wurde nach Abschluss der Ermittlungen aufgehoben.

Eine zahnmedizinische Behandlung, bei der die Vertiefungen eines Zahns mit einem Schutzmaterial ausgefüllt werden, um Karies zu verhindern.
Bei ihrem Sohn wurde eine Versiegelung der Backenzähne vorgenommen.

Das Bedecken von Boden mit Asphalt, Beton oder Gebäuden, sodass Regenwasser nicht mehr versickern kann.
Die zunehmende Versiegelung von Flächen erhöht bei Starkregen die Gefahr von Überschwemmungen.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Versiegelungen |
| Genitiv | der Versiegelung |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Versiegelung | die Versiegelungen |
| Akkusativ | die Versiegelung | die Versiegelungen |
| Dativ | der Versiegelung | den Versiegelungen |
| Genitiv | der Versiegelung | der Versiegelungen |
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„Versiegelung“ ist von „versiegeln“ abgeleitet und enthält das Wort „Siegel“. Die Endung „-ung“ bezeichnet hier den Vorgang oder das Ergebnis des Versiegelns.
Die Versiegelung verhindert, dass Feuchtigkeit in die Wand eindringt.
Bei Oberflächen sind Verbindungen wie „eine Versiegelung auftragen“, „eine Versiegelung erneuern“ und „eine wasserabweisende Versiegelung“ üblich. Häufig geht es dabei um Holz, Stein, Fliesen oder andere Materialien.
Vor dem Einbau ließ der Besitzer eine Versiegelung auf die Natursteinplatten auftragen.
Im amtlichen oder juristischen Kontext bezeichnet „Versiegelung“ eine Sicherung, die ein unbemerktes Öffnen verhindern soll. Typische Verbindungen sind „eine Versiegelung anbringen“ und „eine Versiegelung aufheben“.
Nach der Durchsuchung blieb an der Tür eine amtliche Versiegelung zurück.
In der Zahnmedizin steht „Versiegelung“ meist mit „Zahn“, „Backenzahn“ oder „Fissur“ und bezeichnet eine vorbeugende Behandlung. Die Versiegelung wird besonders an den Vertiefungen der Kauflächen vorgenommen.
Die Zahnärztin empfahl eine Versiegelung der bleibenden Backenzähne.