
die Verstaatlichung
Die Überführung von Privateigentum, insbesondere von Unternehmen oder ganzen Wirtschaftszweigen, in das Eigentum des Staates.
Nach der Finanzkrise gab es eine Debatte über die Verstaatlichung systemrelevanter Banken.
Verstaatlichung
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Die Überführung von Privateigentum, insbesondere von Unternehmen oder ganzen Wirtschaftszweigen, in das Eigentum des Staates.
Nach der Finanzkrise gab es eine Debatte über die Verstaatlichung systemrelevanter Banken.
„Verstaatlichung“ gehört zu einer Wortfamilie: Das Nomen „der Staat“ wird zum Adjektiv „staatlich“, dann zum Verb „verstaatlichen“ und schließlich durch die Endung „-ung“ wieder zu einem Nomen.
Die Regierung beschloss, die Energieversorgung zu verstaatlichen.
Dieses Wort ist ein Fachbegriff aus der Politik und Wirtschaft. Man findet es häufig in Nachrichten, historischen Texten und wirtschaftswissenschaftlichen Diskussionen.
Die Verstaatlichung der Eisenbahn fand im 19. Jahrhundert statt.
Häufig spricht man von der „Verstaatlichung von Banken“, „von Unternehmen“ oder „von Schlüsselindustrien“. Verben, die oft damit verwendet werden, sind „fordern“, „ablehnen“ oder „durchführen“.
Die Opposition forderte die Verstaatlichung der großen Energiekonzerne.
Bei einer Enteignung entzieht der Staat einer Person oder einem Unternehmen rechtlich Eigentum, in der Regel für das Allgemeinwohl und gegen Entschädigung. Verstaatlichung bezeichnet dagegen gezielt die Überführung von Privateigentum in Staatseigentum. Bei privaten Unternehmen können beide Vorgänge zusammenfallen, betonen aber verschiedene Seiten.

Durch die Verstaatlichung ging das private Unternehmen in das Eigentum des Staates über.
Die Enteignung entzog den bisherigen Eigentümern das Unternehmen gegen eine Entschädigung.