die Verstaatlichung
Die Überführung von Privateigentum, insbesondere von Unternehmen oder ganzen Wirtschaftszweigen, in das Eigentum des Staates.
Nach der Finanzkrise gab es eine Debatte über die Verstaatlichung systemrelevanter Banken.

Verstaatlichung
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Die Überführung von Privateigentum, insbesondere von Unternehmen oder ganzen Wirtschaftszweigen, in das Eigentum des Staates.
Nach der Finanzkrise gab es eine Debatte über die Verstaatlichung systemrelevanter Banken.

„Verstaatlichung“ gehört zu einer Wortfamilie: Das Nomen „der Staat“ wird zum Adjektiv „staatlich“, dann zum Verb „verstaatlichen“ und schließlich durch die Endung „-ung“ wieder zu einem Nomen.
Die Regierung beschloss, die Energieversorgung zu verstaatlichen.
Dieses Wort ist ein Fachbegriff aus der Politik und Wirtschaft. Man findet es häufig in Nachrichten, historischen Texten und wirtschaftswissenschaftlichen Diskussionen.
Die Verstaatlichung der Eisenbahn fand im 19. Jahrhundert statt.
Häufig spricht man von der „Verstaatlichung von Banken“, „von Unternehmen“ oder „von Schlüsselindustrien“. Verben, die oft damit verwendet werden, sind „fordern“, „ablehnen“ oder „durchführen“.
Die Opposition forderte die Verstaatlichung der großen Energiekonzerne.
„Privatisierung“ und „Verstaatlichung“ beschreiben entgegengesetzte Richtungen beim Eigentum. Bei der „Privatisierung“ geht öffentliches oder staatliches Eigentum an private Personen oder Unternehmen über. Bei der „Verstaatlichung“ passiert das Gegenteil: Private Unternehmen oder Bereiche werden Eigentum des Staates. Beide Wörter kommen oft in Politik und Wirtschaft vor. Wichtig ist die Richtung: Staat zu privat heißt „Privatisierung“, privat zu Staat heißt „Verstaatlichung“.

Die Regierung diskutiert die Verstaatlichung eines großen Energieunternehmens.
Nach der Privatisierung gehört die Bahnstrecke nicht mehr dem Staat.