
vorbestraft
Von einem Gericht rechtskräftig für eine Straftat verurteilt worden sein und somit einen Eintrag im Strafregister haben.
Bewerber für den Polizeidienst dürfen nicht vorbestraft sein.
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Von einem Gericht rechtskräftig für eine Straftat verurteilt worden sein und somit einen Eintrag im Strafregister haben.
Bewerber für den Polizeidienst dürfen nicht vorbestraft sein.
Das Wort ist aus „vor-“ (vorher) und „bestraft“ (Partizip II von „bestrafen“) zusammengesetzt. Es beschreibt also wörtlich den Zustand, schon einmal „vorher bestraft“ worden zu sein.
Wer vorbestraft ist, kann bestimmte Berufe nicht ausüben.
„Vorbestraft“ ist ein Begriff aus der Amts- und Rechtssprache. Man findet ihn häufig in offiziellen Dokumenten, Stellenanzeigen für den öffentlichen Dienst oder in Nachrichten.
Für die Einbürgerung darf man in der Regel nicht vorbestraft sein.
Um den Grund für die Vorstrafe zu nennen, wird die Präposition „wegen“ gefolgt von der Straftat im Genitiv verwendet. In der Umgangssprache wird oft auch der Dativ benutzt.
Der Mann war wegen Diebstahls vorbestraft.
Verurteilt bezeichnet das Ergebnis eines konkreten gerichtlichen Urteils. Vorbestraft beschreibt dagegen den späteren Status einer Person, die bereits rechtskräftig verurteilt wurde und einen Eintrag im Strafregister hat.

Wegen einer früheren Verurteilung ist der Angeklagte bereits vorbestraft.
Der Angeklagte wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt.