vorbestraft
Von einem Gericht rechtskräftig für eine Straftat verurteilt worden sein und somit einen Eintrag im Strafregister haben.
Bewerber für den Polizeidienst dürfen nicht vorbestraft sein.

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Von einem Gericht rechtskräftig für eine Straftat verurteilt worden sein und somit einen Eintrag im Strafregister haben.
Bewerber für den Polizeidienst dürfen nicht vorbestraft sein.

Das Wort ist aus „vor-“ (vorher) und „bestraft“ (Partizip II von „bestrafen“) zusammengesetzt. Es beschreibt also wörtlich den Zustand, schon einmal „vorher bestraft“ worden zu sein.
Wer vorbestraft ist, kann bestimmte Berufe nicht ausüben.
„Vorbestraft“ ist ein Begriff aus der Amts- und Rechtssprache. Man findet ihn häufig in offiziellen Dokumenten, Stellenanzeigen für den öffentlichen Dienst oder in Nachrichten.
Für die Einbürgerung darf man in der Regel nicht vorbestraft sein.
Um den Grund für die Vorstrafe zu nennen, wird die Präposition „wegen“ gefolgt von der Straftat im Genitiv verwendet. In der Umgangssprache wird oft auch der Dativ benutzt.
Der Mann war wegen Diebstahls vorbestraft.
„kriminell“ und „vorbestraft“ haben beide mit Straftaten zu tun, bedeuten aber nicht dasselbe. „Kriminell“ beschreibt eine Handlung oder eine Person als verbrecherisch oder gesetzwidrig. „Vorbestraft“ bedeutet, dass eine Person schon von einem Gericht verurteilt wurde und einen Eintrag im Strafregister hat. Man kann die Wörter verwechseln, weil eine vorbestrafte Person früher eine Straftat begangen hat. Aber nicht jede kriminelle Handlung führt sofort dazu, dass jemand vorbestraft ist. „Kriminell“ beschreibt das Verhalten; „vorbestraft“ beschreibt den rechtlichen Status einer Person.

Der Bewerber musste angeben, ob er vorbestraft ist.
Der Verkauf gefälschter Ausweise ist kriminell.