
die Vorladung
Eine offizielle, schriftliche Aufforderung, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu erscheinen, meist bei einer Behörde wie der Polizei oder einem Gericht.
Der Zeuge erhielt eine Vorladung, um vor Gericht auszusagen.
Vorladung
Loading your saved state.

Eine offizielle, schriftliche Aufforderung, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu erscheinen, meist bei einer Behörde wie der Polizei oder einem Gericht.
Der Zeuge erhielt eine Vorladung, um vor Gericht auszusagen.
„Die Vorladung“ ist ein Nomen, das vom trennbaren Verb „vorladen“ abgeleitet ist. Das Verb bedeutet, jemanden aufzufordern, „vor“ einer offiziellen Stelle zu erscheinen, um „geladen“ (befragt) zu werden.
Er wurde als Zeuge bei der Polizei vorgeladen.
Im Zusammenhang mit „Vorladung“ werden bestimmte Verben verwendet: Man „bekommt“ oder „erhält“ eine Vorladung. Eine Behörde „stellt eine Vorladung aus“. Man kann einer Vorladung „Folge leisten“ (hingehen).
Er hat eine Vorladung vom Gericht erhalten und muss dort erscheinen.
Um den Zweck der Vorladung anzugeben, wird die Präposition „zu“ mit Dativ verwendet. Um den Ort anzugeben, sagt man „Vorladung vor“ (Akkusativ) bei einem Gericht oder „zur“ (Dativ) bei einer Behörde.
Sie erhielt eine Vorladung zur Zeugenaussage.
Beide Wörter meinen eine offizielle schriftliche Aufforderung zum Erscheinen. Eine Ladung ist besonders im gerichtlichen Verfahren der formelle Ausdruck. Vorladung wird ebenfalls für Gerichte verwendet, steht aber oft auch bei Polizei oder anderen Behörden. Der konkrete Absender und das Verfahren bestimmen daher meist die passendere Wahl.

Die Vorladung der Polizei nennt den Termin und den Ort des Gesprächs.
Die Ladung zum Gerichtstermin kam gestern mit der Post.