Die offizielle Erlaubnis habend, an etwas teilzunehmen oder etwas zu nutzen, zum Beispiel einen Studiengang, eine Prüfung oder einen bestimmten Bereich.
beispiel
Für diesen Masterstudiengang sind nur Bewerber mit einem exzellenten Bachelorabschluss zugelassen.
Tipps
Wortaufbau
„Zugelassen“ ist das Partizip II des trennbaren Verbs „zulassen“, was „erlauben“ oder „den Zugang gewähren“ bedeutet. Das Wort wird sehr oft wie ein Adjektiv verwendet.
BEISPIEL
Der Anwalt wurde als Vertreter der Familie zugelassen.
Kontexthinweis
Der Kontext macht die Bedeutung klar: Geht es um Personen und Bildung (Studium, Kurs, Prüfung), bedeutet es „zur Teilnahme berechtigt“. Geht es um Dinge (Auto, Medikament), bedeutet es „offiziell genehmigt“.
BEISPIEL
Nur zugelassene Teilnehmer dürfen den Raum betreten.
Satzbau mit „zu“
Wenn eine Person für eine Aktivität oder eine Institution zugelassen wird, verwendet man oft die Präposition „zu“ mit Dativ.
BEISPIEL
Sie wurde zum Medizinstudium in Berlin zugelassen.
Satzbau mit „auf“
Um auszudrücken, wer der offizielle Halter eines Fahrzeugs ist, benutzt man die Konstruktion „auf jemanden zugelassen sein“. Dabei steht die Person im Akkusativ.
BEISPIEL
Das Motorrad ist auf meine ältere Schwester zugelassen.
Vergleichen mit
near_synonym · confusable
zugelassen vs berechtigt
„berechtigt“ und „zugelassen“ können beide ausdrücken, dass jemand oder etwas etwas darf. „berechtigt“ ist allgemeiner: Eine Person hat ein Recht oder eine Erlaubnis zu etwas. „zugelassen“ klingt offizieller und bedeutet, dass eine Stelle die Teilnahme, Nutzung oder Verwendung erlaubt hat. Das passt zum Beispiel bei Prüfungen, Studiengängen, Fahrzeugen oder Medikamenten. Lernende können die Wörter verwechseln, weil in beiden Fällen Erlaubnis eine Rolle spielt. Wenn es um ein allgemeines Recht geht, passt „berechtigt“ besser. Wenn eine offizielle Genehmigung oder Aufnahme gemeint ist, ist „zugelassen“ genauer.
zugelassen
Nur zugelassene Fahrzeuge dürfen auf diesem Gelände fahren.
berechtigt
Mit diesem Ausweis bist du berechtigt, den Mitarbeiterbereich zu betreten.