Jemandem die Schuld an einer negativen Tat, einem Fehler oder einem Vergehen geben; jemanden anklagen. Die Tat wird oft mit dem Genitiv oder der Präposition „wegen“ angeschlossen.
beispiel
Sie beschuldigte ihn, ihr Portemonnaie gestohlen zu haben.
Tipps
Untrennbares Verb
Die Vorsilbe „be-“ ist untrennbar. Sie bleibt in allen Konjugationsformen fest mit dem Verb verbunden. Das Partizip II wird ohne „ge-“ gebildet: beschuldigt.
BEISPIEL
Er hat sie fälschlicherweise beschuldigt.
Satzbau mit Genitiv
Die formelle und juristische Konstruktion dieses Verbs verlangt den Akkusativ für die Person und den Genitiv für das Vergehen. Die Struktur ist: jemanden (Akkusativ) einer Sache (Genitiv) beschuldigen.
BEISPIEL
Man beschuldigte den Politiker der Korruption.
Alternative Satzmuster
Im normalen Sprachgebrauch wird die Anschuldigung häufiger mit einem Nebensatz (mit „dass“) oder einer Infinitivkonstruktion (mit „zu“) ausgedrückt.
BEISPIEL
Er beschuldigt seinen Kollegen, die Idee gestohlen zu haben.
Vergleichen mit
confusable
beschuldigen vs anzeigen
„anzeigen“ und „beschuldigen“ können beide mit einer möglichen Straftat oder einem Fehler zu tun haben. „beschuldigen“ bedeutet, dass man sagt oder glaubt, jemand sei schuld. Das kann privat, in einem Gespräch oder offiziell passieren. „anzeigen“ ist konkreter: Man meldet eine Person oder einen Vorfall bei der Polizei oder einer Behörde. Deshalb kann man jemanden beschuldigen, ohne ihn anzuzeigen. Verwechselbar sind die Wörter, weil bei einer Anzeige oft auch ein Vorwurf dahintersteht. Wichtig ist: „anzeigen“ ist der Schritt zur Behörde, „beschuldigen“ ist der Vorwurf.
beschuldigen
Nina beschuldigt ihren Nachbarn, ihr Fahrrad beschädigt zu haben.
anzeigen
Nach dem Diebstahl zeigt Tim den Vorfall bei der Polizei an.