
jemanden einer Sache bezichtigen
Jemandem vorwerfen, eine negative oder strafbare Handlung begangen zu haben. Die Anschuldigung ist oft schwerwiegend, aber nicht unbedingt bewiesen.
Er wurde des Diebstahls bezichtigt, obwohl es keine Beweise gab.
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Jemandem vorwerfen, eine negative oder strafbare Handlung begangen zu haben. Die Anschuldigung ist oft schwerwiegend, aber nicht unbedingt bewiesen.
Er wurde des Diebstahls bezichtigt, obwohl es keine Beweise gab.
Das Verb „bezichtigen“ ist untrennbar. Das Präfix „be-“ bleibt in allen Konjugationsformen und Satztypen fest mit dem Verbstamm verbunden.
Sie bezichtigte ihn der Lüge.
Dieses Verb erfordert eine feste grammatische Struktur: Man bezichtigt „jemanden“ (Akkusativ) „einer Sache“ (Genitiv). Die Verwendung einer Präposition wie „mit“ oder „von“ ist hier falsch.
Man bezichtigte den Minister der Korruption.
„Bezichtigen“ ist ein formelles Wort, das oft in rechtlichen oder offiziellen Kontexten verwendet wird. Es drückt eine ernste Anschuldigung aus.
In dem Zeitungsartikel wurde der Politiker schwerer Verfehlungen bezichtigt.
Verdächtigen kann schon einen bloßen, noch offenen Verdacht ausdrücken. Bezichtigen bedeutet dagegen, jemandem eine negative oder strafbare Handlung ausdrücklich vorzuwerfen, und wirkt meist gehobener und schwerwiegender. Für eine vorsichtige Vermutung passt „verdächtigen“; für eine klare Anschuldigung passt „bezichtigen“.

Der Politiker bezichtigte seinen Gegner, den Unfall verursacht zu haben.
Die Ermittler verdächtigen den Fahrer, den Unfall verursacht zu haben.