jemanden einer Sache bezichtigen
Jemandem vorwerfen, eine negative oder strafbare Handlung begangen zu haben. Die Anschuldigung ist oft schwerwiegend, aber nicht unbedingt bewiesen.
Er wurde des Diebstahls bezichtigt, obwohl es keine Beweise gab.

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Jemandem vorwerfen, eine negative oder strafbare Handlung begangen zu haben. Die Anschuldigung ist oft schwerwiegend, aber nicht unbedingt bewiesen.
Er wurde des Diebstahls bezichtigt, obwohl es keine Beweise gab.

Das Verb „bezichtigen“ ist untrennbar. Das Präfix „be-“ bleibt in allen Konjugationsformen und Satztypen fest mit dem Verbstamm verbunden.
Sie bezichtigte ihn der Lüge.
Dieses Verb erfordert eine feste grammatische Struktur: Man bezichtigt „jemanden“ (Akkusativ) „einer Sache“ (Genitiv). Die Verwendung einer Präposition wie „mit“ oder „von“ ist hier falsch.
Man bezichtigte den Minister der Korruption.
„Bezichtigen“ ist ein formelles Wort, das oft in rechtlichen oder offiziellen Kontexten verwendet wird. Es drückt eine ernste Anschuldigung aus.
In dem Zeitungsartikel wurde der Politiker schwerer Verfehlungen bezichtigt.
„verdächtigen“ und „bezichtigen“ haben beide mit dem Vorwurf zu tun, dass jemand etwas Negatives oder Strafbares getan hat. „verdächtigen“ bedeutet eher: Man hält jemanden für möglich verantwortlich, hat aber noch keinen sicheren Beweis. Das Wort passt gut bei Ermittlungen oder ersten Vermutungen. „bezichtigen“ ist stärker und direkter: Man wirft jemandem eine bestimmte Tat vor. Es klingt oft schwerwiegender und formeller. Praktisch gesagt: Man kann jemanden verdächtigen, bevor man ihn offen einer Tat bezichtigt.

Der Anwalt bezichtigt den Zeugen der Lüge vor Gericht.
Die Polizei verdächtigt einen Nachbarn, weil mehrere Zeugen ihn gesehen haben.