
bevollmächtigen
Jemandem die formelle, oft schriftlich festgehaltene Erlaubnis oder Vollmacht erteilen, in seinem Namen zu handeln oder Entscheidungen zu treffen.
Sie hat ihren Anwalt bevollmächtigt, den Vertrag für sie zu unterzeichnen.
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Jemandem die formelle, oft schriftlich festgehaltene Erlaubnis oder Vollmacht erteilen, in seinem Namen zu handeln oder Entscheidungen zu treffen.
Sie hat ihren Anwalt bevollmächtigt, den Vertrag für sie zu unterzeichnen.
Das Verb leitet sich vom Nomen „die Vollmacht“ ab, was wörtlich „volle Macht“ bedeutet. Jemanden zu bevollmächtigen heißt also, ihm die volle Macht oder Erlaubnis für eine bestimmte Handlung zu geben.
Mit einer Vollmacht können Sie eine andere Person bevollmächtigen, für Sie zu handeln.
Die Vorsilbe „be-“ ist fest mit dem Verb verbunden und wird nicht getrennt. Sie bleibt in allen Zeitformen und Satzkonstruktionen am Anfang des Wortes.
Ich bevollmächtige Sie hiermit offiziell.
Die Struktur ist immer: Person 1 (Subjekt) bevollmächtigt Person 2 (Akkusativobjekt), etwas zu tun (Infinitiv mit „zu“).
Der Chef bevollmächtigte seine Assistentin, die Dokumente zu prüfen.
Dieses Wort gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Im normalen Alltag wird es selten verwendet.
Bitte bevollmächtigen Sie Ihren Rechtsbeistand schriftlich.
Beauftragen und bevollmächtigen können beide vorkommen, wenn eine Person für eine Angelegenheit eingesetzt wird. Beauftragen überträgt eine Aufgabe, bevollmächtigen zusätzlich die formelle Erlaubnis, im Namen einer anderen Person zu handeln oder zu entscheiden. Bei einer solchen Befugnis ist bevollmächtigen genauer.

Die Firma bevollmächtigte die Anwältin, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen.
Die Firma beauftragte eine Anwältin mit der Bearbeitung des Falls.