Einer Person oder Institution die offizielle Erlaubnis, das Recht oder die Vollmacht geben, etwas Bestimmtes zu tun. Dies geschieht oft in einem rechtlichen oder formellen Kontext.
beispiel
Der Vorstand wurde ermächtigt, die notwendigen Verträge abzuschließen.
Tipps
Wortaufbau
Das Verb leitet sich vom Adjektiv „mächtig“ ab. Die Vorsilbe „er-“ und die Endung „-en“ machen daraus ein Verb. Es bedeutet wörtlich, jemandem die Macht zu geben, etwas zu tun.
BEISPIEL
Mit dieser Vollmacht wird sie zur Durchführung des Geschäfts ermächtigt.
Untrennbares Verb
„Ermächtigen“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „er-“ wird im Satz nie vom Rest des Verbs getrennt.
BEISPIEL
Das Gesetz ermächtigt die Behörde, Kontrollen durchzuführen.
Satzbau mit „zu“
Die Konstruktion ist fest: Man ermächtigt jemanden (Akkusativ) zu etwas (Dativ). Sehr häufig folgt darauf ein Infinitivsatz mit „zu“, der die erlaubte Handlung beschreibt.
BEISPIEL
Ich ermächtige Sie, in meinem Namen zu unterschreiben.
Register und Stil
Dieses Wort gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Man verwendet es, wenn man über offizielle Genehmigungen, Vollmachten oder gesetzliche Befugnisse spricht.
BEISPIEL
Der Geschäftsführer wurde ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Konstruktion mit Genitiv
In dieser veralteten Bedeutung wird das Verb reflexiv und mit einem Genitiv-Objekt verwendet: „sich einer Sache ermächtigen“. Diese Struktur ist heute sehr selten und findet sich fast nur noch in historischen oder literarischen Texten.
BEISPIEL
Der General versuchte, sich der Festung zu ermächtigen.
Vergleichen mit
near_synonym · confusable
ermächtigen vs erlauben
„erlauben“ und „ermächtigen“ bedeuten beide, dass jemand etwas tun darf. „erlauben“ ist das normale Wort für Alltagssituationen: Eltern, Lehrer oder Regeln geben eine Zustimmung. „ermächtigen“ klingt viel formeller und bedeutet, dass jemand ein offizielles Recht oder eine Vollmacht bekommt, etwas Bestimmtes zu tun. Lernende können die Wörter verwechseln, weil es in beiden Fällen um Erlaubnis geht. Praktisch gilt: Für einfache Zustimmung benutzt man „erlauben“, für offizielle Rechte oder rechtliche Aufgaben eher „ermächtigen“.
ermächtigen
Der Vorstand ermächtigt die Chefin, den Vertrag zu unterschreiben.
erlauben
Meine Eltern erlauben mir, am Samstag länger draußen zu bleiben.