
Bezugnahme auf
Der formelle Akt, sich auf etwas bereits Gesagtes, Geschriebenes oder Vereinbartes zu beziehen. Der Begriff wird hauptsächlich in der Amts- und Geschäftssprache verwendet, um einen klaren Kontext herzustellen.
Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 15. Mai teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Antrag genehmigt wurde.
