der Ehegatte
Eine formelle und juristische Bezeichnung für den männlichen Partner in einer Ehe; der Ehemann.
Im Testament wurde der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt.

Ehegatte
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Eine formelle und juristische Bezeichnung für den männlichen Partner in einer Ehe; der Ehemann.
Im Testament wurde der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt.

Das Wort setzt sich aus „die Ehe“ (Heirat) und „der Gatte“ (Ehemann) zusammen. „Gatte“ allein ist bereits eine formellere Bezeichnung für einen Ehemann.
Als Ehegatte hat man bestimmte gesetzliche Rechte und Pflichten.
„Ehegatte“ ist ein sehr formeller, juristischer Begriff. Man findet ihn in Verträgen, Gesetzen oder auf Formularen, aber nicht in der alltäglichen gesprochenen Sprache, wo man „mein Mann“ sagt.
Bitte tragen Sie hier den Namen Ihres Ehegatten ein.
Die Pluralform „die Ehegatten“ wird oft verwendet, um das Ehepaar als rechtliche Einheit zu bezeichnen. Es umfasst dann beide Partner, den Ehemann und die Ehefrau.
Die Ehegatten haften gemeinsam für die Schulden.
„der Mann“ und „der Ehegatte“ können beide den männlichen Partner in einer Ehe meinen. „der Mann“ ist dafür im Alltag sehr natürlich, zum Beispiel wenn jemand von seinem Ehemann spricht. Das Wort kann aber auch einfach eine erwachsene männliche Person bedeuten. „der Ehegatte“ ist viel formeller und wird vor allem in Formularen, bei Behörden oder in rechtlichen Texten benutzt. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide „Ehemann“ meinen können. Wichtig ist: Nicht jeder Mann ist ein Ehegatte, und im normalen Gespräch klingt „mein Mann“ viel natürlicher als „mein Ehegatte“.

Auf dem Formular muss sie den Namen ihres Ehegatten eintragen.
Meine Freundin fährt heute mit ihrem Mann im Zug nach Hamburg.