
der Ehegatte
Eine formelle und juristische Bezeichnung für den männlichen Partner in einer Ehe; der Ehemann.
Im Testament wurde der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt.
Ehegatte
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Eine formelle und juristische Bezeichnung für den männlichen Partner in einer Ehe; der Ehemann.
Im Testament wurde der überlebende Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt.
Das Wort setzt sich aus „die Ehe“ (Heirat) und „der Gatte“ (Ehemann) zusammen. „Gatte“ allein ist bereits eine formellere Bezeichnung für einen Ehemann.
Als Ehegatte hat man bestimmte gesetzliche Rechte und Pflichten.
„Ehegatte“ ist ein sehr formeller, juristischer Begriff. Man findet ihn in Verträgen, Gesetzen oder auf Formularen, aber nicht in der alltäglichen gesprochenen Sprache, wo man „mein Mann“ sagt.
Bitte tragen Sie hier den Namen Ihres Ehegatten ein.
Die Pluralform „die Ehegatten“ wird oft verwendet, um das Ehepaar als rechtliche Einheit zu bezeichnen. Es umfasst dann beide Partner, den Ehemann und die Ehefrau.
Die Ehegatten haften gemeinsam für die Schulden.
Beide Wörter können den männlichen Ehepartner bezeichnen. „Der Ehemann“ ist die gewöhnliche Bezeichnung in persönlichen und alltäglichen Aussagen, während „der Ehegatte“ deutlich formeller und besonders in juristischen oder offiziellen Texten üblich ist. Wähle daher „Ehegatte“, wenn der Text amtlich wirken soll.

Im Formular muss jeder Ehegatte seine Daten eintragen.
Mein Ehemann wartet heute Abend zu Hause auf mich.