
die Eigentümerin
Eine weibliche Person, der etwas rechtmäßig gehört, beispielsweise eine Immobilie, ein Unternehmen oder ein Gegenstand.
Die Eigentümerin der Wohnung hat uns den Mietvertrag zugeschickt.
Eigentümerin
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Eine weibliche Person, der etwas rechtmäßig gehört, beispielsweise eine Immobilie, ein Unternehmen oder ein Gegenstand.
Die Eigentümerin der Wohnung hat uns den Mietvertrag zugeschickt.
Das Wort gehört zur Wortfamilie um „eigen“ (own). Die Basis ist „das Eigentum“ (property). Eine Person, der etwas gehört, ist „der Eigentümer“ (männlich) oder „die Eigentümerin“ (weiblich).
Die Eigentümerin hat nachgewiesen, dass das Grundstück ihr Eigentum ist.
Die Endung „-in“ wird im Deutschen verwendet, um die weibliche Form von vielen Berufen und Personenbezeichnungen zu bilden. Hier wird sie an die männliche Form „der Eigentümer“ angehängt.
Die neue Eigentümerin des Restaurants hat viele Änderungen geplant.
Das Wort „Eigentümerin“ wird meist im Zusammenhang mit Immobilien oder Unternehmen verwendet. Typische Kombinationen sind „die Eigentümerin einer Wohnung“, „eines Hauses“ oder „einer Firma“.
Wir müssen den Vertrag mit der Eigentümerin des Gebäudes besprechen.
Um zu beschreiben, was der Person gehört, wird sehr häufig der Genitiv verwendet. Alternativ kann auch die Präposition „von“ mit Dativ genutzt werden.
Die Eigentümerin des Geschäfts hat uns persönlich begrüßt.
Die Besitzerin hat eine Sache tatsächlich in ihrem Besitz und kann sie unmittelbar nutzen. Der Eigentümerin gehört die Sache rechtmäßig. Oft ist dieselbe Frau beides, doch etwa bei einer Miete können Besitz und Eigentum getrennt sein.

Während der Mietzeit bleibt Nora die Eigentümerin des Fahrrads, denn es gehört ihr.
Während der Mietzeit ist Lea die Besitzerin des Fahrrads und nutzt es täglich.