
die Einberufung
Die offizielle Aufforderung an eine Person, ihren Wehrdienst oder Zivildienst anzutreten.
Er erhielt den Bescheid für seine Einberufung zur Bundeswehr.
Einberufung
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Die offizielle Aufforderung an eine Person, ihren Wehrdienst oder Zivildienst anzutreten.
Er erhielt den Bescheid für seine Einberufung zur Bundeswehr.

Das formelle Zusammenrufen einer Versammlung, eines Gremiums oder eines Ausschusses.
Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde von den Aktionären gefordert.
„Einberufung“ ist die Substantivierung des trennbaren Verbs „einberufen“. Das Verb besteht aus „ein-“ und „berufen“ (jemanden rufen/ernennen) und bedeutet, jemanden in eine Gruppe oder zu einem Dienst „hineinzurufen“.
Die Firma kann eine Sondersitzung einberufen, wenn es nötig ist.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext: Geht es um Militär, Wehr- oder Zivildienst, ist die Aufforderung zum Dienstantritt gemeint. Geht es um Gremien, Sitzungen oder Versammlungen, ist das formelle Zusammenrufen gemeint.
Die Einberufung zum Wehrdienst kam für ihn überraschend.
Im militärischen Kontext erhält man einen „Einberufungsbefehl“ oder „Einberufungsbescheid“. Die Aufforderung selbst ist die „Einberufung zum Wehrdienst“.
Mit dem Einberufungsbefehl musste er sich bei der Kaserne melden.
Wenn eine Versammlung einberufen wird, steht das Gremium oft im Genitiv oder mit der Präposition „von“. Typische Verben sind „fordern“, „beschließen“ oder „beantragen“.
Der Vorstand beschloss die Einberufung der Mitgliederversammlung.
Eine Einladung und eine Einberufung können beide Mitglieder dazu bringen, an einer Sitzung teilzunehmen. Die Einladung richtet sich als Teilnahmeaufforderung an die einzelnen Personen; die Einberufung bezeichnet das formelle Zusammenrufen des Gremiums. Für eine normale Teilnahmebitte passt „Einladung“, für den offiziellen Vorgang „Einberufung“.

Die Einberufung des Ausschusses zur Sitzung am Montag wurde offiziell bekannt gegeben.
Die Mitglieder erhielten eine Einladung zur Sitzung am Montag.