
festschreiben
Etwas verbindlich und oft schriftlich festlegen, sodass es nicht einfach geändert werden kann. Dies geschieht häufig in Gesetzen, Verträgen oder Satzungen.
Die Rechte und Pflichten der Mieter sind im Mietvertrag genau festgeschrieben.
festschreiben – schrieb fest – hat festgeschrieben
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Etwas verbindlich und oft schriftlich festlegen, sodass es nicht einfach geändert werden kann. Dies geschieht häufig in Gesetzen, Verträgen oder Satzungen.
Die Rechte und Pflichten der Mieter sind im Mietvertrag genau festgeschrieben.
| ich | schreibe fest |
|---|---|
| du | schreibst fest |
| er/sie/es | schreibt fest |
| wir | schreiben fest |
| ihr | schreibt fest |
| sie | schreiben fest |
| ich | schrieb fest |
|---|---|
| du | schriebst fest |
| er/sie/es | schrieb fest |
| wir | schrieben fest |
| ihr | schriebt fest |
| sie | schrieben fest |
| ich | habe festgeschrieben |
|---|---|
| du | hast festgeschrieben |
| er/sie/es | hat festgeschrieben |
| wir | haben festgeschrieben |
| ihr | habt festgeschrieben |
| sie | haben festgeschrieben |
| du | schreib fest! schreibe fest! |
|---|---|
| ihr | schreibt fest! |
| Sie | schreiben Sie fest! |
| ich | hatte festgeschrieben |
|---|---|
| du | hattest festgeschrieben |
| er/sie/es | hatte festgeschrieben |
| wir | hatten festgeschrieben |
| ihr | hattet festgeschrieben |
| sie | hatten festgeschrieben |
| ich | werde festschreiben |
|---|---|
| du | wirst festschreiben |
| er/sie/es | wird festschreiben |
| wir | werden festschreiben |
| ihr | werdet festschreiben |
| sie | werden festschreiben |
| ich | schreibe fest |
|---|---|
| du | schreibest fest |
| er/sie/es | schreibe fest |
| wir | schreiben fest |
| ihr | schreibet fest |
| sie | schreiben fest |
Für die indirekte Rede.
| ich | schriebe fest |
|---|---|
| du | schriebest fest |
| er/sie/es | schriebe fest |
| wir | schrieben fest |
| ihr | schriebet fest |
| sie | schrieben fest |
Für Wünsche und „würde“.
| Infinitiv | festschreiben |
|---|---|
| mit zu | festzuschreiben |
| Partizip I | festschreibend |
| Partizip II | festgeschrieben |
„Festschreiben“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „fest-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv bleibt das Verb zusammen.
Der Vertrag schreibt die Bedingungen genau fest.
Das Verb besteht aus „fest“ (im Sinne von „verbindlich“, „unveränderlich“) und „schreiben“. Die Bedeutung ist also wörtlich: etwas so aufschreiben, dass es fest und verbindlich ist.
Die Grundrechte sind in der Verfassung festgeschrieben.
Dieses Verb gehört zur formellen Schriftsprache, insbesondere zur Rechts- und Verwaltungssprache. Man findet es häufig in Verträgen, Gesetzen und offiziellen Dokumenten.
Die neuen Datenschutzrichtlinien wurden im Gesetz festgeschrieben.
Sehr oft wird „festschreiben“ im Passiv verwendet, um zu betonen, DASS etwas festgelegt wurde, und nicht, WER es festgelegt hat. Die typische Struktur ist „etwas wird/ist festgeschrieben“.
In der Satzung ist festgeschrieben, wie der Vorstand gewählt wird.
Beide Wörter können eine verbindliche Regel bestimmen. „Festschreiben“ betont aber die ausdrückliche schriftliche Verankerung, sodass die Regel nicht einfach geändert werden kann, während „festlegen“ auch mündliche oder vorläufige Entscheidungen bezeichnet. Verwende „festschreiben“ bei Verträgen oder Satzungen und „festlegen“ bei allgemeinen Entscheidungen.

Der Verein schrieb die neue Regel anschließend in seiner Satzung fest.
Die Mitglieder legten die neue Regel in der Sitzung verbindlich fest.