
die Fraktion
Eine Gruppe von Abgeordneten in einem Parlament, die derselben Partei angehören oder gemeinsame politische Ziele verfolgen.
Die Fraktion hat sich auf einen gemeinsamen Kandidaten geeinigt.
Fraktion
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Eine Gruppe von Abgeordneten in einem Parlament, die derselben Partei angehören oder gemeinsame politische Ziele verfolgen.
Die Fraktion hat sich auf einen gemeinsamen Kandidaten geeinigt.

Eine kleinere Gruppe innerhalb einer größeren Organisation (z.B. Partei, Verein), die oft eine abweichende Meinung vertritt.
Innerhalb des Vereins bildete sich eine Fraktion, die den Vorstand kritisierte.

In der Chemie und Physik ein Bestandteil eines Stoffgemischs, der durch ein Trennverfahren wie Destillation oder Filtration abgetrennt wird.
Bei der Destillation von Rohöl werden verschiedene Fraktionen wie Benzin und Diesel gewonnen.
Achtung: „Die Fraktion“ bedeutet nicht „fraction“ im mathematischen Sinne (z.B. 1/2). Es bezieht sich hauptsächlich auf eine politische Gruppe.
Die größte Fraktion im Parlament stellt den Kanzler.
Das Wort stammt vom lateinischen „fractio“ (das Brechen). Diese Idee eines „Bruchstücks“ oder einer Teilgruppe findet sich in allen Bedeutungen wieder: eine Teilgruppe im Parlament, in einem Verein oder ein abgetrennter Teil einer chemischen Substanz.
Innerhalb der Partei gibt es verschiedene Fraktionen.
Die häufigste Bedeutung von „Fraktion“ ist eine Gruppe von Abgeordneten der gleichen Partei in einem Parlament. Der Begriff ist zentral für das Verständnis politischer Nachrichten.
Die Abgeordneten treffen sich wöchentlich zur Fraktionssitzung.
Im politischen Kontext hört man oft „eine Fraktion bilden“, „einer Fraktion angehören“ oder „der Fraktionsvorsitzende“.
Nach der Wahl müssen die Parteien neue Fraktionen bilden.
In der Bedeutung „Bestandteil eines Stoffgemischs“ ist „Fraktion“ ein Fachbegriff aus der Chemie und Physik. Man findet ihn nur in wissenschaftlichen oder technischen Texten.
Durch Filtration lässt sich das Gemisch in seine einzelnen Fraktionen trennen.
Gruppe bezeichnet allgemein mehrere Abgeordnete, die zusammen auftreten oder beisammenstehen. Fraktion bezeichnet dagegen einen politischen Zusammenschluss im Parlament, dessen Mitglieder derselben Partei angehören oder gemeinsame Ziele verfolgen. Für die bloße Ansammlung passt Gruppe, für die politische Einheit Fraktion.

Nach der Sitzung bespricht die Fraktion ihre gemeinsamen politischen Ziele.
Nach der Sitzung spricht eine kleine Gruppe von Abgeordneten vor dem Gebäude.