
die Freistellung
Im Arbeitsrecht die Entbindung eines Arbeitnehmers von seiner Pflicht zur Arbeitsleistung, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Dies geschieht oft nach einer Kündigung für die Dauer der Kündigungsfrist, meist bei Fortzahlung des Gehalts.
Nach seiner Kündigung erhielt der Mitarbeiter die sofortige Freistellung bis zum Vertragsende.

