
gesetzlich
Durch ein Gesetz vorgeschrieben, geregelt oder erlaubt. Es bezieht sich auf das, was im offiziellen Recht eines Staates festgelegt ist.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht, im Auto einen Gurt anzulegen.
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Durch ein Gesetz vorgeschrieben, geregelt oder erlaubt. Es bezieht sich auf das, was im offiziellen Recht eines Staates festgelegt ist.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht, im Auto einen Gurt anzulegen.

Bezieht sich auf Institutionen oder Systeme, die auf einem Gesetz basieren, im Gegensatz zu privaten oder freiwilligen Regelungen.
Die meisten Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Das Adjektiv „gesetzlich“ leitet sich vom Nomen „das Gesetz“ ab. Die Endung „-lich“ verwandelt das Nomen in ein Adjektiv mit der Bedeutung „sich auf das Gesetz beziehend“.
Das neue Gesetz regelt die Arbeitszeiten.
In der Bedeutung „vom Gesetz vorgeschrieben“ steht „gesetzlich“ oft mit Nomen, die Regeln oder Grundlagen beschreiben. Häufige Kombinationen sind „gesetzliche Vorschrift“, „gesetzliche Regelung“ oder „gesetzliche Grundlage“.
Für den Bau des Hauses fehlt die gesetzliche Grundlage.
Diese Bedeutung findet sich oft in festen Begriffen des deutschen Sozialsystems. Die wichtigsten sind „gesetzliche Krankenversicherung“, „gesetzliche Rentenversicherung“ und „gesetzlicher Feiertag“.
Als Angestellter ist man in der Regel gesetzlich rentenversichert.
„Staatlich“ bedeutet, dass eine Institution dem Staat gehört, von ihm ausgeht oder von ihm kontrolliert wird. „Gesetzlich“ bedeutet hier, dass ein System auf einem Gesetz beruht. Eine gesetzlich organisierte Versicherung wird deshalb nicht zwingend vom Staat selbst betrieben.

Diese Versicherung ist gesetzlich organisiert, wird aber nicht vom Staat betrieben.
Diese Versicherung ist staatlich und wird vom Land kontrolliert.