gesetzlich
Durch ein Gesetz vorgeschrieben, geregelt oder erlaubt. Es bezieht sich auf das, was im offiziellen Recht eines Staates festgelegt ist.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht, im Auto einen Gurt anzulegen.

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Durch ein Gesetz vorgeschrieben, geregelt oder erlaubt. Es bezieht sich auf das, was im offiziellen Recht eines Staates festgelegt ist.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht, im Auto einen Gurt anzulegen.

Das Adjektiv „gesetzlich“ leitet sich vom Nomen „das Gesetz“ ab. Die Endung „-lich“ verwandelt das Nomen in ein Adjektiv mit der Bedeutung „sich auf das Gesetz beziehend“.
Das neue Gesetz regelt die Arbeitszeiten.
In der Bedeutung „vom Gesetz vorgeschrieben“ steht „gesetzlich“ oft mit Nomen, die Regeln oder Grundlagen beschreiben. Häufige Kombinationen sind „gesetzliche Vorschrift“, „gesetzliche Regelung“ oder „gesetzliche Grundlage“.
Für den Bau des Hauses fehlt die gesetzliche Grundlage.
Diese Bedeutung findet sich oft in festen Begriffen des deutschen Sozialsystems. Die wichtigsten sind „gesetzliche Krankenversicherung“, „gesetzliche Rentenversicherung“ und „gesetzlicher Feiertag“.
Als Angestellter ist man in der Regel gesetzlich rentenversichert.
„von Rechts wegen“ und „gesetzlich“ haben beide mit dem offiziellen Recht zu tun. „gesetzlich“ ist ein normales Adjektiv und beschreibt, dass etwas durch ein Gesetz geregelt, erlaubt oder vorgeschrieben ist. „von Rechts wegen“ ist eine feste, eher formelle Wendung. Sie sagt, dass jemand nach dem Recht einen Anspruch hat oder dass etwas rechtmäßig ist. Im Alltag ist „gesetzlich“ meist natürlicher; „von Rechts wegen“ klingt stärker nach Amt, Vertrag oder juristischer Sprache.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten.
Von Rechts wegen gehört das Geld dem Erben.