der Gewahrsam
Die vorübergehende Inhaftierung einer Person durch die Polizei oder eine andere Behörde. Dies ist ein juristischer Begriff.
Der Verdächtige wurde zur Befragung in Gewahrsam genommen.

Gewahrsam
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Die vorübergehende Inhaftierung einer Person durch die Polizei oder eine andere Behörde. Dies ist ein juristischer Begriff.
Der Verdächtige wurde zur Befragung in Gewahrsam genommen.

„Gewahrsam“ ist mit dem alten Verb „wahren“ (im Sinne von „bewahren“, „hüten“) verwandt. Es beschreibt also den Zustand, dass jemand oder etwas sicher verwahrt oder festgehalten wird.
Die Polizei nahm die Beweismittel in Gewahrsam.
Dieses Wort gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Die Bedeutung „polizeiliche Haft“ ist heute üblich, während die Bedeutung „sichere Aufbewahrung von Gegenständen“ als veraltet gilt.
Der Beschuldigte befindet sich in polizeilichem Gewahrsam.
Im juristischen Kontext wird „Gewahrsam“ fast immer in festen Wendungen benutzt: „jemanden in Gewahrsam nehmen“, „sich in Gewahrsam befinden“ oder „jemanden aus dem Gewahrsam entlassen“.
Nach dem Verhör wurde sie aus dem Gewahrsam entlassen.
In den typischen festen Wendungen wie „in Gewahrsam nehmen“ wird das Nomen ohne Artikel verwendet. Es heißt also „in Gewahrsam“ und nicht „in den Gewahrsam“.
Die Demonstranten wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
„Besitz“ und „Gewahrsam“ können beide bedeuten, dass jemand eine Sache tatsächlich bei sich hat oder kontrolliert. „Besitz“ ist dafür das normale und viel häufigere Wort, auch in rechtlichen Zusammenhängen. „Gewahrsam“ klingt gehoben oder juristisch und meint bei Sachen eher, dass man etwas an sich nimmt, um es sicher aufzubewahren. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide mit tatsächlicher Kontrolle über eine Sache zu tun haben. Im Alltag sagt man fast immer „Besitz“; „Gewahrsam“ passt eher in offiziellen oder rechtlichen Situationen.

Die Polizei nimmt die gefundenen Wertgegenstände vorübergehend in Gewahrsam.
Die alten Briefe bleiben im Besitz der Familie.