
der Gewahrsam
Die vorübergehende Inhaftierung einer Person durch die Polizei oder eine andere Behörde. Dies ist ein juristischer Begriff.
Der Verdächtige wurde zur Befragung in Gewahrsam genommen.
Gewahrsam
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Die vorübergehende Inhaftierung einer Person durch die Polizei oder eine andere Behörde. Dies ist ein juristischer Begriff.
Der Verdächtige wurde zur Befragung in Gewahrsam genommen.

(gehoben, veraltend) Etwas an sich nehmen, um es sicher aufzubewahren und zu schützen.
Der Notar nahm das Testament in seinen Gewahrsam.
„Gewahrsam“ ist mit dem alten Verb „wahren“ (im Sinne von „bewahren“, „hüten“) verwandt. Es beschreibt also den Zustand, dass jemand oder etwas sicher verwahrt oder festgehalten wird.
Die Polizei nahm die Beweismittel in Gewahrsam.
Dieses Wort gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Die Bedeutung „polizeiliche Haft“ ist heute üblich, während die Bedeutung „sichere Aufbewahrung von Gegenständen“ als veraltet gilt.
Der Beschuldigte befindet sich in polizeilichem Gewahrsam.
Im juristischen Kontext wird „Gewahrsam“ fast immer in festen Wendungen benutzt: „jemanden in Gewahrsam nehmen“, „sich in Gewahrsam befinden“ oder „jemanden aus dem Gewahrsam entlassen“.
Nach dem Verhör wurde sie aus dem Gewahrsam entlassen.
In den typischen festen Wendungen wie „in Gewahrsam nehmen“ wird das Nomen ohne Artikel verwendet. Es heißt also „in Gewahrsam“ und nicht „in den Gewahrsam“.
Die Demonstranten wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.
Haft und Gewahrsam können beide einen Freiheitsentzug durch eine Behörde bezeichnen. Haft betont die Inhaftierung durch Polizei oder Justiz, oft im Zusammenhang mit einem Verfahren. Gewahrsam ist ein juristischer Ausdruck für eine vorübergehende behördliche Verwahrung.

Die Polizei nahm den Mann bis zur Klärung seiner Identität in Gewahrsam.
Der Verdächtige blieb bis zur Entscheidung des Gerichts in Haft.