
misshandeln
Einer Person oder einem Tier wiederholt oder schwer körperliche Gewalt antun und Schmerzen oder Verletzungen zufügen.
Er wurde angeklagt, weil er seinen Hund schwer misshandelt haben soll.
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Einer Person oder einem Tier wiederholt oder schwer körperliche Gewalt antun und Schmerzen oder Verletzungen zufügen.
Er wurde angeklagt, weil er seinen Hund schwer misshandelt haben soll.

Jemanden psychisch quälen, demütigen oder schlecht behandeln.
Sie wurde von ihrem Partner jahrelang seelisch misshandelt.
Das Verb besteht aus der Vorsilbe „miss-“ und dem Stamm „handeln“. Die Vorsilbe „miss-“ drückt immer etwas Negatives, Falsches oder Schlechtes aus. „Misshandeln“ bedeutet also wörtlich „schlecht behandeln“.
Es ist verboten, Tiere zu misshandeln.
„Misshandeln“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „miss-“ bleibt in allen Zeitformen und Satzkonstruktionen fest mit dem Verb verbunden. Das Partizip II wird ohne „ge-“ gebildet: „hat misshandelt“.
Er hat seine Frau jahrelang misshandelt.
Das Verb „misshandeln“ benötigt immer ein direktes Objekt im Akkusativ. Dieses Objekt ist die Person oder das Tier, das die schlechte Behandlung erleidet.
Der Täter hat sein Opfer schwer misshandelt.
Um zu verdeutlichen, dass es sich um psychische Gewalt handelt, werden oft Adverbien wie „seelisch“ oder „psychisch“ hinzugefügt. Ohne eine solche Ergänzung wird „misshandeln“ oft als körperliche Gewalt verstanden.
Er hat sie nicht geschlagen, aber psychisch misshandelt.
Beide Verben können schweres Unrecht an einer Person beschreiben. „Misshandeln“ betont körperliche Gewalt oder psychische Quälerei, während „missbrauchen“ zusätzlich das Ausnutzen der Person und besonders sexuellen Missbrauch hervorheben kann. Bei Gewalt ohne diesen Ausnutzungsaspekt passt eher „misshandeln“.

Der Betreuer misshandelte seine Schutzbefohlene wiederholt und fügte ihr Verletzungen zu.
Der Betreuer missbrauchte seine Schutzbefohlene sexuell und nutzte ihre Abhängigkeit aus.