der Verdacht
Eine Vermutung ohne sichere Beweise, dass jemand etwas Illegales oder Unrechtes getan hat.
Gegen den Mann besteht der Verdacht des Diebstahls.

Verdacht
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Eine Vermutung ohne sichere Beweise, dass jemand etwas Illegales oder Unrechtes getan hat.
Gegen den Mann besteht der Verdacht des Diebstahls.

„Der Verdacht“ gehört zu einer Wortfamilie mit dem Verb „jemanden verdächtigen“ und dem Adjektiv „verdächtig“. Alle drei Wörter beziehen sich auf die Vermutung, dass etwas nicht in Ordnung ist.
Sein Verhalten war sehr verdächtig.
Um auszudrücken, worauf sich der Verdacht bezieht, verwendet man die Präposition „auf“ gefolgt vom Akkusativ. Diese Konstruktion ist sehr häufig.
Es besteht der Verdacht auf Betrug.
Eine sehr wichtige feste Wendung ist „unter Verdacht stehen“. Sie bedeutet, dass eine Person von anderen verdächtigt wird.
Seit dem Diebstahl steht er unter Verdacht.
Im juristischen Kontext gibt es feste Verb-Nomen-Verbindungen wie „Verdacht schöpfen“ (anfangen, etwas zu vermuten) oder „einen Verdacht hegen“. Wenn ein Verdacht stärker wird, „erhärtet er sich“.
Als sie die zerbrochene Scheibe sah, schöpfte sie sofort Verdacht.
„die Ahnung“ und „der Verdacht“ können beide eine Vermutung meinen, also etwas, das man nicht sicher weiß. „Ahnung“ ist aber oft ein unbestimmtes Gefühl oder eine Vorahnung. Es muss nichts Schlechtes sein. „Verdacht“ klingt stärker und ernster: Man denkt, dass jemand vielleicht etwas Unrechtes getan hat, oder in der Medizin, dass eine Krankheit vorliegt. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide ohne sichere Beweise benutzt werden. Praktisch gilt: Bei einem Bauchgefühl sagt man eher „Ahnung“, bei Polizei, Schuld oder Krankheit eher „Verdacht“.

Nach dem Gespräch im Büro hatte Erik den Verdacht, dass jemand Geld aus der Kasse genommen hatte.
Sie hatte heute im Zug die Ahnung, dass der Termin ausfallen würde.