
verhören
Eine Person, insbesondere einen Verdächtigen oder Zeugen, offiziell und systematisch befragen, meist durch die Polizei oder eine Behörde.
Die Polizei verhörte den Verdächtigen die ganze Nacht.
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Eine Person, insbesondere einen Verdächtigen oder Zeugen, offiziell und systematisch befragen, meist durch die Polizei oder eine Behörde.
Die Polizei verhörte den Verdächtigen die ganze Nacht.

Etwas akustisch falsch verstehen oder glauben, etwas gehört zu haben, das nicht gesagt wurde.
Entschuldigung, habe ich mich verhört oder hast du gerade gesagt, dass du kündigst?
„Verhören“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „ver-“ bleibt immer mit dem Stamm „hören“ verbunden, auch im Partizip II („verhört“) und in Nebensätzen.
Der Zeuge wurde gestern verhört.
Die Bedeutung ändert sich komplett, je nachdem, ob das Verb reflexiv oder transitiv gebraucht wird. „Jemanden verhören“ (transitiv) bedeutet, eine Person offiziell zu befragen. „Sich verhören“ (reflexiv) bedeutet, etwas falsch zu hören.
Die Ermittler verhören den Hauptverdächtigen.
Im Kontext einer offiziellen Befragung sind die Subjekte oft Autoritäten wie „die Polizei“, „die Staatsanwaltschaft“ oder „der Ermittler“. Die Objekte sind meist „der Zeuge“, „der Verdächtige“ oder „der Angeklagte“.
Die Staatsanwaltschaft wird die Zeugin morgen verhören.
„Sich verhören“ wird sehr häufig in einer Frage benutzt, um Überraschung oder Unglauben auszudrücken, wenn man etwas gehört hat.
Moment, habe ich mich da gerade verhört? Du ziehst nach Australien?
Vernehmen ist der besonders formelle juristische Ausdruck für eine offizielle Befragung, etwa vor Gericht. Verhören bezeichnet eine gezielte und systematische Befragung, meist durch Polizei oder Behörden. Beide können bei Beschuldigten oder Zeugen passen, setzen aber unterschiedliche Schwerpunkte.

Die Polizei verhört den Verdächtigen systematisch zu seinen Beobachtungen.
Die Richterin vernimmt den Zeugen offiziell zu seinen Beobachtungen.