
verklagen
Jemanden oder eine Institution vor Gericht bringen, um einen rechtlichen Anspruch durchzusetzen oder eine Strafe zu erwirken.
Er hat die Firma verklagt, weil er zu Unrecht gekündigt wurde.
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Jemanden oder eine Institution vor Gericht bringen, um einen rechtlichen Anspruch durchzusetzen oder eine Strafe zu erwirken.
Er hat die Firma verklagt, weil er zu Unrecht gekündigt wurde.
Das Verb setzt sich aus der untrennbaren Vorsilbe „ver-“ und dem Verb „klagen“ (sich beschweren) zusammen. Die Vorsilbe macht aus einer persönlichen Klage eine offizielle, rechtliche Handlung gegen jemanden.
Sie überlegt, ihren Nachbarn wegen des Lärms zu verklagen.
Die Person oder Institution, gegen die man vor Gericht geht, steht immer im Akkusativ. Man verklagt „jemanden“.
Der Kunde hat den Hersteller des defekten Geräts verklagt.
Der Grund für die Klage wird oft mit den Präpositionen „wegen“ (+ Genitiv) oder „auf“ (+ Akkusativ) ausgedrückt. „Auf“ wird meist bei Geldforderungen verwendet.
Er verklagte sie wegen übler Nachrede.
Beide Verben können sich auf ein rechtliches Vorgehen gegen eine Person beziehen. „Anzeigen“ bedeutet, einen Sachverhalt einer Behörde oder der Polizei zu melden; „verklagen“ bedeutet, die Person selbst vor Gericht zu bringen. Wendet man sich zuerst an die Behörde, passt „anzeigen“, bei einer Klage „verklagen“.

Die Frau verklagte den Händler vor Gericht, weil er den Schaden nicht ersetzen wollte.
Die Frau zeigte den Diebstahl bei der Polizei an.