
vermachen
Jemandem etwas durch ein Testament als Erbe hinterlassen. Es handelt sich um eine rechtliche Verfügung für den Todesfall.
Die Großmutter hat ihren Enkeln ihre wertvolle Schmucksammlung vermacht.
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Jemandem etwas durch ein Testament als Erbe hinterlassen. Es handelt sich um eine rechtliche Verfügung für den Todesfall.
Die Großmutter hat ihren Enkeln ihre wertvolle Schmucksammlung vermacht.
Das Verb „vermachen“ wird mit einer Person im Dativ und einer Sache im Akkusativ konstruiert. Die Person, die etwas erbt, steht im Dativ.
Er vermachte seinem Sohn (Dativ) das Haus (Akkusativ).
„Vermachen“ ist ein formelles, oft juristisches Wort. Es wird fast ausschließlich im Kontext von Testamenten und Erbschaften verwendet.
In ihrem Testament hat sie alles der Tierschutzorganisation vermacht.
Typischerweise werden wertvolle Dinge vermacht. Häufige Objekte sind „sein Vermögen“, „ein Haus“, „eine Sammlung“ oder „Aktien“.
Der kinderlose Unternehmer vermachte sein gesamtes Vermögen einer Stiftung.
Hinterlassen und vermachen können beide bedeuten, dass jemand nach dem Tod Besitz an eine andere Person gibt. Vermachen betont die gezielte testamentarische Verfügung; hinterlassen kann allgemeiner sagen, was nach dem Tod bleibt oder weitergegeben wird. Verwende vermachen bei einer ausdrücklich festgelegten Zuwendung, hinterlassen bei einer allgemeineren Aussage.

Die Verstorbene vermachte ihrer Schwester das wertvolle Bild in ihrem Testament.
Die Verstorbene hinterließ ihrer Schwester ein wertvolles Bild.