vermachen
Jemandem etwas durch ein Testament als Erbe hinterlassen. Es handelt sich um eine rechtliche Verfügung für den Todesfall.
Die Großmutter hat ihren Enkeln ihre wertvolle Schmucksammlung vermacht.

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Jemandem etwas durch ein Testament als Erbe hinterlassen. Es handelt sich um eine rechtliche Verfügung für den Todesfall.
Die Großmutter hat ihren Enkeln ihre wertvolle Schmucksammlung vermacht.

Das Verb „vermachen“ wird mit einer Person im Dativ und einer Sache im Akkusativ konstruiert. Die Person, die etwas erbt, steht im Dativ.
Er vermachte seinem Sohn (Dativ) das Haus (Akkusativ).
„Vermachen“ ist ein formelles, oft juristisches Wort. Es wird fast ausschließlich im Kontext von Testamenten und Erbschaften verwendet.
In ihrem Testament hat sie alles der Tierschutzorganisation vermacht.
Typischerweise werden wertvolle Dinge vermacht. Häufige Objekte sind „sein Vermögen“, „ein Haus“, „eine Sammlung“ oder „Aktien“.
Der kinderlose Unternehmer vermachte sein gesamtes Vermögen einer Stiftung.
„verfügen“ und „vermachen“ können beide in einem Testament vorkommen. „verfügen“ ist formeller und bedeutet, dass jemand rechtlich festlegt, was mit seinem Besitz nach dem Tod passieren soll. „vermachen“ ist konkreter: Man vermacht einer Person oder Organisation etwas Bestimmtes, zum Beispiel Geld, Schmuck oder ein Haus. Die Wörter können verwechselt werden, weil beide den letzten Willen betreffen. Als Orientierung: Man verfügt im Testament über den Besitz, aber man vermacht etwas jemandem.

Der alte Nachbar vermachte seiner Enkelin seine Büchersammlung.
Im Testament verfügt sie, dass ihr Vermögen an eine Stiftung gehen soll.