vollstrecken
Ein gerichtliches Urteil, einen Beschluss oder eine andere behördliche Anordnung zwangsweise durchsetzen oder ausführen.
Der Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, die Pfändung zu vollstrecken.

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Ein gerichtliches Urteil, einen Beschluss oder eine andere behördliche Anordnung zwangsweise durchsetzen oder ausführen.
Der Gerichtsvollzieher wurde beauftragt, die Pfändung zu vollstrecken.

„Vollstrecken“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „voll-“ bleibt in allen Satzformen und Zeiten fest mit dem Verbstamm verbunden.
Das Urteil wurde gestern vollstreckt.
Dieses Verb gehört zur formellen Rechts- und Amtssprache. Im normalen Alltag wird es praktisch nicht verwendet.
Im Schreiben steht, dass die Zwangsvollstreckung nächste Woche vollstreckt wird.
Die Bedeutung „ein Urteil durchsetzen“ erkennen Sie am Akkusativobjekt. Typische Objekte sind „ein Urteil“, „ein Beschluss“, „eine Strafe“ oder „eine Pfändung“.
Die Behörde hat den Beschluss sofort vollstreckt.
In der Bedeutung „hinrichten“ ist das Objekt fast immer „das Todesurteil“ oder „die Todesstrafe“.
Das Todesurteil wurde im Morgengrauen vollstreckt.
„ausführen“ und „vollstrecken“ können beide bedeuten, dass etwas in die Tat umgesetzt wird. „Ausführen“ ist aber viel allgemeiner: Man kann einen Plan, eine Aufgabe oder einen Befehl ausführen. „Vollstrecken“ benutzt man vor allem im rechtlichen Bereich, wenn ein Urteil oder eine behördliche Anordnung mit Zwang umgesetzt wird. Die Wörter können verwechselt werden, weil man auch ein Urteil „ausführen“ könnte. Natürlicher und genauer ist hier aber „vollstrecken“, wenn es um Gerichte, Strafen oder Behörden geht.

Die Behörde kann den Beschluss erst nach der Frist vollstrecken.
Das Team führt den Plan Schritt für Schritt aus.