
vorzeigen
Jemandem etwas zur Kontrolle oder Prüfung zeigen, zum Beispiel einen Ausweis oder eine Fahrkarte.
Bitte zeigen Sie am Eingang Ihre Eintrittskarte vor.
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Jemandem etwas zur Kontrolle oder Prüfung zeigen, zum Beispiel einen Ausweis oder eine Fahrkarte.
Bitte zeigen Sie am Eingang Ihre Eintrittskarte vor.
„Vorzeigen“ ist ein trennbares Verb. Im Hauptsatz steht die Vorsilbe „vor“ am Satzende. In Nebensätzen oder im Infinitiv mit „zu“ wird das Verb nicht getrennt.
Der Fahrgast zeigte dem Kontrolleur sein Ticket vor.
Die Struktur ist oft: Jemand (Nominativ) zeigt jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ) vor. Die Person, der etwas gezeigt wird, steht im Dativ.
Können Sie mir bitte Ihren Pass vorzeigen?
Dieses Verb wird fast immer in Verbindung mit offiziellen Dokumenten verwendet. Typisch sind: den Ausweis vorzeigen, die Fahrkarte vorzeigen, den Pass vorzeigen oder die Papiere vorzeigen.
An der Grenze mussten alle Reisenden ihre Pässe vorzeigen.
Bei einer Kontrolle können vorlegen und vorzeigen beide für ein Dokument passen. Vorzeigen betont, dass die andere Person es kurz sehen soll. Vorlegen klingt formeller und stellt das Dokument zur genaueren Prüfung bereit, etwa im Rahmen eines offiziellen Vorgangs.

Beim Einsteigen zeigte er dem Kontrolleur seinen Ausweis vor.
Bei der Anmeldung legte er der Mitarbeiterin seinen Ausweis zur Prüfung vor.