
die Abschiebung
Die von staatlichen Behörden durchgesetzte, zwangsweise Rückführung einer ausländischen Person ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland; Deportation.
Dem abgelehnten Asylbewerber droht nun die Abschiebung.
Abschiebung
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Die von staatlichen Behörden durchgesetzte, zwangsweise Rückführung einer ausländischen Person ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland; Deportation.
Dem abgelehnten Asylbewerber droht nun die Abschiebung.
„Abschiebung“ kommt vom trennbaren Verb „abschieben“. Es setzt sich zusammen aus „ab-“ (weg) und „schieben“ (drücken, stoßen). Die wörtliche Bedeutung „wegschieben“ verdeutlicht den zwangsweisen Charakter der Handlung.
Die Polizei hat die Person abgeschoben.
Häufige Formulierungen sind, dass jemandem „die Abschiebung droht“ oder dass eine Abschiebung „durchgeführt“ oder „vollzogen“ wird. Mit der Präposition „in“ oder „nach“ wird das Zielland genannt.
Ohne gültige Papiere droht ihm die Abschiebung.
„Abschiebung“ ist der offizielle, juristische Begriff für die zwangsweise Rückführung. Er wird hauptsächlich in behördlichen, rechtlichen und journalistischen Kontexten verwendet.
Der Anwalt legte Widerspruch gegen den Bescheid zur Abschiebung ein.
Beide Wörter bezeichnen, dass Menschen gegen ihren Willen einen Ort oder ein Land verlassen müssen. „Abschiebung“ ist die behördlich durchgesetzte Rückführung einer ausländischen Person ohne Aufenthaltsrecht. „Vertreibung“ ist breiter und kann auch durch Krieg, Verfolgung oder gewaltsames Verjagen geschehen.

Nach der abgelehnten Aufenthaltserlaubnis ordnete die Behörde die Abschiebung der Person an.
Der Krieg führte zur Vertreibung vieler Familien aus ihrer Heimat.