die Abschiebung
Die von staatlichen Behörden durchgesetzte, zwangsweise Rückführung einer ausländischen Person ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland; Deportation.
Dem abgelehnten Asylbewerber droht nun die Abschiebung.

Abschiebung
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Die von staatlichen Behörden durchgesetzte, zwangsweise Rückführung einer ausländischen Person ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland; Deportation.
Dem abgelehnten Asylbewerber droht nun die Abschiebung.

„Abschiebung“ kommt vom trennbaren Verb „abschieben“. Es setzt sich zusammen aus „ab-“ (weg) und „schieben“ (drücken, stoßen). Die wörtliche Bedeutung „wegschieben“ verdeutlicht den zwangsweisen Charakter der Handlung.
Die Polizei hat die Person abgeschoben.
Häufige Formulierungen sind, dass jemandem „die Abschiebung droht“ oder dass eine Abschiebung „durchgeführt“ oder „vollzogen“ wird. Mit der Präposition „in“ oder „nach“ wird das Zielland genannt.
Ohne gültige Papiere droht ihm die Abschiebung.
„Abschiebung“ ist der offizielle, juristische Begriff für die zwangsweise Rückführung. Er wird hauptsächlich in behördlichen, rechtlichen und journalistischen Kontexten verwendet.
Der Anwalt legte Widerspruch gegen den Bescheid zur Abschiebung ein.
„Abschiebung“ und „Auslieferung“ können beide bedeuten, dass eine Person durch staatliche Stellen in ein anderes Land gebracht wird. Der Grund ist aber verschieden. „Abschiebung“ benutzt man, wenn eine ausländische Person kein Aufenthaltsrecht hat und in ihr Herkunftsland zurückgebracht wird. „Auslieferung“ benutzt man, wenn eine Person an die Justiz eines anderen Staates übergeben wird, zum Beispiel wegen eines Strafverfahrens. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide offiziell und rechtlich klingen. Wichtig ist: Aufenthaltsrecht gehört zur Abschiebung, Strafverfolgung im anderen Staat zur Auslieferung.

Die Familie hat Angst vor der Abschiebung, weil ihr Antrag abgelehnt wurde.
Das Gericht prüft die Auslieferung des Verdächtigen an ein anderes Land.