
anfechten
Etwas rechtlich bestreiten oder infrage stellen, mit dem Ziel, es für ungültig erklären zu lassen. Dies betrifft oft Wahlen, Testamente oder Verträge.
Die Opposition will das Wahlergebnis gerichtlich anfechten.
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Etwas rechtlich bestreiten oder infrage stellen, mit dem Ziel, es für ungültig erklären zu lassen. Dies betrifft oft Wahlen, Testamente oder Verträge.
Die Opposition will das Wahlergebnis gerichtlich anfechten.

Jemanden in Versuchung führen, seelisch belasten oder Zweifel in ihm hervorrufen. Diese Bedeutung ist heute eher veraltet oder literarisch.
Ihn focht die Versuchung an, das Geld einfach für sich zu behalten.
Das Verb „anfechten“ ist untrennbar. Die Vorsilbe „an-“ bleibt in allen Satzformen und Konjugationen fest mit dem Verb „fechten“ verbunden.
Er focht die Entscheidung seines Chefs an.
Das Wort leitet sich vom Verb „fechten“ ab, was „kämpfen“ bedeutet. „Anfechten“ heißt also wörtlich, gegen etwas anzukämpfen, um es zu Fall zu bringen.
Die Firma ficht den Vertrag wegen eines Formfehlers an.
Diese juristische Bedeutung wird oft mit formellen Dokumenten oder offiziellen Ergebnissen verwendet. Typisch sind: ein Wahlergebnis anfechten, ein Testament anfechten, eine Entscheidung anfechten.
Es ist möglich, das Prüfungsergebnis anzufechten.
Die Bedeutung „jemanden seelisch belasten“ ist heute selten und gehört in einen literarischen oder religiösen Kontext. In der Alltagssprache wird sie kaum verwendet.
Die Zweifel fochten ihn Tag und Nacht an.
Beide Verben können zu einer gerichtlichen Überprüfung gehören. Man ficht eine Entscheidung an, wenn man sie rechtlich bestreitet; man ruft ein Gericht an, wenn man diese Instanz um eine Entscheidung bittet. Das jeweilige Objekt bestimmt daher die Wortwahl.

Nach dem Urteil focht die Klägerin die Entscheidung an.
Nach dem Urteil rief die Klägerin das zuständige Gericht an.