
der Ausspruch
Eine bemerkenswerte, oft zitierte Äußerung oder ein bekannter Satz einer Person.
Der berühmte Ausspruch „Der Würfel ist gefallen“ wird Julius Cäsar zugeschrieben.
Ausspruch
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Eine bemerkenswerte, oft zitierte Äußerung oder ein bekannter Satz einer Person.
Der berühmte Ausspruch „Der Würfel ist gefallen“ wird Julius Cäsar zugeschrieben.

Im juristischen Kontext die formelle Verkündung eines Urteils oder einer Entscheidung durch ein Gericht.
Alle warteten gespannt auf den Ausspruch des Richters in diesem komplizierten Fall.
„Der Ausspruch“ ist die Substantivierung des Verbs „aussprechen“. Es bezeichnet also etwas, das (öffentlich oder formell) ausgesprochen wurde.
Der Zeuge weigerte sich, den Namen des Täters auszusprechen.
Die Bedeutung hängt stark vom Kontext ab. Geht es um Geschichte, Literatur oder eine bekannte Persönlichkeit, ist meist eine zitierte Äußerung gemeint. Im Zusammenhang mit „Gericht“, „Richter“ oder „Urteil“ ist die juristische Entscheidung gemeint.
„Ich bin ein Berliner“ ist ein berühmter Ausspruch von John F. Kennedy.
Wenn es um eine zitierte Äußerung geht, wird „Ausspruch“ oft mit Adjektiven wie „berühmt“, „bekannt“ oder „historisch“ kombiniert. Man kann auch „einen Ausspruch machen“.
Auf ihrer Reise machte sie einige denkwürdige Aussprüche.
In der Bedeutung „Urteilsverkündung“ ist „Ausspruch“ ein Begriff der Fachsprache, speziell der Rechtssprache. Im Alltag wird man dieses Wort in diesem Kontext selten hören.
Der schriftliche Ausspruch des Urteils wird den Anwälten zugestellt.
Das Urteil ist die rechtliche Entscheidung des Gerichts als Ganzes. Der Ausspruch bezeichnet im juristischen Zusammenhang deren formelle Verkündung. Geht es um Inhalt und Ergebnis des Verfahrens, passt Urteil; steht der Akt der Verkündung im Mittelpunkt, passt Ausspruch.

Am Freitag erfolgte der Ausspruch des Urteils öffentlich.
Am Freitag traf das Gericht sein Urteil.