
befangen
Sich in der Gegenwart anderer unsicher, gehemmt oder verlegen fühlen.
Der Junge war in der neuen Klasse anfangs sehr befangen.
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Sich in der Gegenwart anderer unsicher, gehemmt oder verlegen fühlen.
Der Junge war in der neuen Klasse anfangs sehr befangen.

Nicht unparteiisch oder neutral sein, weil ein persönliches Interesse oder eine Voreingenommenheit das Urteilsvermögen beeinflussen könnte, insbesondere im juristischen Kontext.
Der Richter wurde für befangen erklärt und vom Fall abgezogen.
„Befangen“ ist die Partizip-II-Form des alten, heute seltenen Verbs „befangen“ (umfassen, gefangen nehmen). Die Bedeutung „gehemmt“ oder „nicht neutral“ leitet sich von der Idee ab, von einem Gefühl oder einem Interesse „gefangen“ zu sein.
Er fühlte sich von der Situation völlig befangen.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext. In sozialen Situationen beschreibt „befangen“ meist Unsicherheit oder Schüchternheit. Im juristischen oder formellen Kontext (z.B. bei Gericht, in Sitzungen) bedeutet es „nicht neutral“ oder „parteiisch“.
Beim ersten Date wirkte er etwas befangen und nervös.
Im juristischen Kontext wird „befangen“ oft in der festen Wendung „jemanden für befangen erklären“ verwendet. Dies bedeutet, dass offiziell festgestellt wird, dass eine Person (z.B. ein Richter oder Gutachter) nicht unparteiisch ist.
Die Verteidigung beantragte, den Gutachter für befangen zu erklären.
Mit den angegebenen Bedeutungen sind verlegen und befangen nicht austauschbar. Das Verb verlegen bedeutet hier, einen Gegenstand abzulegen und später nicht wiederzufinden. Das Adjektiv befangen beschreibt dagegen eine Person, die sich im Umgang mit anderen unsicher oder gehemmt fühlt.

Während des schwierigen Gesprächs wirkt Nina unsicher und befangen.
Vor dem schwierigen Gespräch hat Nina ihre Notizen verlegt.