befangen
Sich in der Gegenwart anderer unsicher, gehemmt oder verlegen fühlen.
Der Junge war in der neuen Klasse anfangs sehr befangen.

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Sich in der Gegenwart anderer unsicher, gehemmt oder verlegen fühlen.
Der Junge war in der neuen Klasse anfangs sehr befangen.

„Befangen“ ist die Partizip-II-Form des alten, heute seltenen Verbs „befangen“ (umfassen, gefangen nehmen). Die Bedeutung „gehemmt“ oder „nicht neutral“ leitet sich von der Idee ab, von einem Gefühl oder einem Interesse „gefangen“ zu sein.
Er fühlte sich von der Situation völlig befangen.
Die Bedeutung erkennen Sie am Kontext. In sozialen Situationen beschreibt „befangen“ meist Unsicherheit oder Schüchternheit. Im juristischen oder formellen Kontext (z.B. bei Gericht, in Sitzungen) bedeutet es „nicht neutral“ oder „parteiisch“.
Beim ersten Date wirkte er etwas befangen und nervös.
Im juristischen Kontext wird „befangen“ oft in der festen Wendung „jemanden für befangen erklären“ verwendet. Dies bedeutet, dass offiziell festgestellt wird, dass eine Person (z.B. ein Richter oder Gutachter) nicht unparteiisch ist.
Die Verteidigung beantragte, den Gutachter für befangen zu erklären.
In dieser Beziehung beschreiben „verlegen“ und „befangen“ beide eine unsichere Person in einer sozialen Situation. „verlegen“ passt oft zu einem kurzen Moment, in dem jemand beschämt ist oder nicht weiß, wie er reagieren soll. „befangen“ klingt eher nach einer stärkeren inneren Hemmung: Die Person wirkt nicht frei, spricht vorsichtig oder verhält sich steif. Die Wörter können verwechselt werden, weil beide Unsicherheit zeigen. „verlegen“ ist natürlicher bei peinlichen oder überraschenden Momenten. „befangen“ passt eher, wenn jemand über längere Zeit gehemmt wirkt.

Vor der neuen Chefin wirkt der Praktikant noch sehr befangen.
Mia lächelt verlegen, als alle ihr zum Geburtstag gratulieren.