diesbezüglich
Ein formelles Adverb, das „in Bezug auf diese Sache“ oder „was das betrifft“ bedeutet. Es wird oft in der Amts- und Geschäftssprache verwendet.
Wir haben Ihren Antrag geprüft; diesbezüglich gibt es noch einige offene Fragen.

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Ein formelles Adverb, das „in Bezug auf diese Sache“ oder „was das betrifft“ bedeutet. Es wird oft in der Amts- und Geschäftssprache verwendet.
Wir haben Ihren Antrag geprüft; diesbezüglich gibt es noch einige offene Fragen.

Das Wort lässt sich in seine Bestandteile zerlegen: „dies-“ (bezieht sich auf etwas vorher Genanntes) und „-bezüglich“ (in Bezug auf). Es bedeutet also wörtlich „in Bezug auf diese Sache“ und hilft, einen direkten Verweis auf ein zuvor erwähntes Thema herzustellen.
Ihr Vorschlag ist interessant. Diesbezüglich müssen wir aber noch Details klären.
Als Adverb kann „diesbezüglich“ am Satzanfang (Position 1) stehen. In diesem Fall folgt das Verb direkt danach an Position 2. Es kann aber auch nach dem Verb im Satzinneren stehen.
Diesbezüglich kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben.
Dieses Wort gehört zur formellen Schriftsprache, insbesondere zur Amts- und Geschäftssprache. In der alltäglichen gesprochenen Sprache wirkt es oft sehr steif oder unnatürlich.
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Unterlagen. Diesbezüglich werden wir Sie in Kürze kontaktieren.
„dazu“ und „diesbezüglich“ können beide auf ein schon genanntes Thema zurückweisen. „dazu“ ist im Alltag sehr normal und flexibel: Man fragt zum Beispiel nach einer Meinung oder sagt etwas zu einem Thema. „diesbezüglich“ bedeutet ebenfalls „in Bezug auf diese Sache“, klingt aber deutlich formeller. Man findet es eher in E-Mails, Briefen, bei Behörden oder im Beruf. Die Wörter können verwechselt werden, weil sie sich beide auf etwas Vorheriges beziehen. In Gesprächen klingt „dazu“ meist natürlicher; in sachlichen oder offiziellen Texten kann „diesbezüglich“ passen.

Die Kundin hat diesbezüglich bereits eine E-Mail an den Service geschrieben.
Nach dem Unterricht fragt Luisa die Lehrerin, was sie dazu noch lesen soll.