
die Mitwirkung
Die aktive Teilnahme oder Beteiligung an einer gemeinsamen Aufgabe, einem Projekt oder einer Veranstaltung.
Wir danken allen für ihre tatkräftige Mitwirkung bei der Organisation des Festes.
Mitwirkung
die Mitwirkung, die Mitwirkungen
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Die aktive Teilnahme oder Beteiligung an einer gemeinsamen Aufgabe, einem Projekt oder einer Veranstaltung.
Wir danken allen für ihre tatkräftige Mitwirkung bei der Organisation des Festes.

Im rechtlichen oder behördlichen Kontext die (oft verpflichtende) Kooperation einer Person bei der Aufklärung eines Sachverhalts.
Bei der Beantragung von Sozialleistungen ist die Mitwirkung des Antragstellers gesetzlich vorgeschrieben.
| Genus | feminin die |
|---|---|
| Plural | die Mitwirkungen |
| Genitiv | der Mitwirkung |
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Mitwirkung | die Mitwirkungen |
| Akkusativ | die Mitwirkung | die Mitwirkungen |
| Dativ | der Mitwirkung | den Mitwirkungen |
| Genitiv | der Mitwirkung | der Mitwirkungen |
Der Artikel ändert sich mit dem Fall; er ist farbig markiert.
„Mitwirkung“ ist das Nomen zum Verb „mitwirken“. Dieses setzt sich aus „mit-“ (zusammen) und „wirken“ (handeln, einen Effekt haben) zusammen. Es beschreibt also das gemeinsame Handeln oder Teilnehmen.
Der Erfolg des Projekts war nur durch das Mitwirken aller möglich.
Dieses Nomen wird oft mit der Präposition „an“ oder „bei“ und dem Dativ verwendet, um das Projekt zu nennen. Eine andere häufige Struktur ist „unter Mitwirkung von“ + Dativ, um die beteiligten Personen zu nennen.
Ihre Mitwirkung an dem Projekt war entscheidend.
Der Film entstand unter Mitwirkung berühmter Schauspieler.
„Mitwirkung“ ist ein eher formelles Wort. Man findet es häufig in der Schriftsprache, in offiziellen Dokumenten, Danksagungen oder im akademischen Kontext.
Wir bitten um Ihre aktive Mitwirkung bei der Planung des Sommerfestes.
Die rechtliche Bedeutung erkennt man an Signalwörtern aus dem Behörden- oder Gesetzeskontext. Dazu gehören Wörter wie „Pflicht“, „gesetzlich“, „Antragsteller“ oder „Verfahren“.
Die Mitwirkungspflicht des Bürgers ist im Gesetz verankert.
Zusammenarbeit beschreibt das wechselseitige gemeinsame Arbeiten mehrerer Beteiligter. Mitwirkung richtet den Blick auf die aktive Beteiligung oder den Beitrag einer Person oder Gruppe zu einem Vorhaben. Für ein gemeinsam arbeitendes Team passt Zusammenarbeit, für einzelne Beteiligte oft Mitwirkung.

Die Veranstaltung gelang durch die Mitwirkung vieler freiwilliger Helfer.
Die Veranstaltung gelang durch die gute Zusammenarbeit des gesamten Organisationsteams.