
unbeschadet
Ohne Schaden, Verletzung oder Nachteil davongekommen; unversehrt.
Wie durch ein Wunder überstand er den Unfall unbeschadet.
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Ohne Schaden, Verletzung oder Nachteil davongekommen; unversehrt.
Wie durch ein Wunder überstand er den Unfall unbeschadet.

In formeller oder juristischer Sprache: ohne etwas anderes zu beeinträchtigen oder zu verletzen; ungeachtet einer anderen Regelung oder eines anderen Rechts.
Unbeschadet der bestehenden Verträge können neue Verhandlungen aufgenommen werden.
Das Wort ist aus drei Teilen aufgebaut: der Vorsilbe „un-“ (nicht), dem Nomen „Schaden“ und einer Endung. Es bedeutet also wörtlich „ohne Schaden“.
Das Paket kam unbeschadet bei mir an.
In der Bedeutung „unversehrt“ wird „unbeschadet“ meist adverbial verwendet. Es steht dann nach dem Verb und beschreibt, wie jemand eine Situation überstanden hat.
Die Bergsteiger haben das Gewitter unbeschadet überstanden.
In dieser Bedeutung wird das Wort fast nur in der Rechts- und Verwaltungssprache gebraucht. Es steht oft am Satzanfang und wird mit dem Genitiv kombiniert: „Unbeschadet + Genitiv“.
Unbeschadet der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für diesen Fall eine Sonderregelung.
Trotz und unbeschadet können beide ausdrücken, dass eine Regel oder ein anderer Umstand berücksichtigt wird. Trotz nennt vor allem einen Gegengrund, während unbeschadet betont, dass etwas anderes dadurch nicht beeinträchtigt oder verletzt wird. Verwende trotz bei einem einfachen Gegensatz, unbeschadet in formellen Aussagen über die Gültigkeit oder Wirkung.

Diese Möglichkeit bleibt unbeschadet der neuen Regel für alle offen.
Trotz der neuen Regel bleibt diese Möglichkeit für alle offen.