der Vollzug
Die Durchführung oder Umsetzung von etwas, das angeordnet oder beschlossen wurde, insbesondere von Gesetzen, Urteilen oder Plänen.
Die Polizei ist für den Vollzug der Verkehrsregeln zuständig.

Vollzug
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Die Durchführung oder Umsetzung von etwas, das angeordnet oder beschlossen wurde, insbesondere von Gesetzen, Urteilen oder Plänen.
Die Polizei ist für den Vollzug der Verkehrsregeln zuständig.

„Vollzug“ leitet sich vom Verb „vollziehen“ ab, das aus „voll“ und „ziehen“ besteht. Es bedeutet, eine Handlung oder einen Befehl vollständig auszuführen. Das Nomen „der Vollzug“ beschreibt diese Ausführung selbst.
Der Vollzug des Bauprojekts verzögert sich um mehrere Monate.
Das Wort „Vollzug“ gehört zur formellen Amts- und Rechtssprache. Im alltäglichen Gespräch wird es selten verwendet.
Das Ministerium ist für den Vollzug der neuen Verordnung verantwortlich.
Der Kontext zeigt, was gemeint ist. „Vollzug eines Gesetzes“ bezieht sich auf die Umsetzung. Formulierungen wie „offener Vollzug“ oder „im Vollzug sein“ beziehen sich auf eine Haftstrafe.
Der Vollzug des Gerichtsurteils erfolgte unverzüglich.
In der Bedeutung „Umsetzung“ steht „Vollzug“ oft mit einem Genitivobjekt oder mit „von“ + Dativ, um zu spezifizieren, was umgesetzt wird. Eine typische Wendung ist auch „etwas zum Vollzug bringen“.
Die Behörde sorgt für den Vollzug der richterlichen Anordnung.
Im Zusammenhang mit Strafen wird „Vollzug“ oft in Komposita wie „Strafvollzug“ oder „Jugendstrafvollzug“ verwendet. Feste Begriffe sind auch „offener Vollzug“ (mit Freigang) und „geschlossener Vollzug“ (im Gefängnis).
Er arbeitet als Beamter im Strafvollzug.
Die Bedeutung „sexuelle Vereinigung in der Ehe“ ist veraltet. Man findet sie heute fast nur noch in historischen, juristischen oder religiösen Texten.
In alten Gesetzestexten wurde der Vollzug der Ehe rechtlich thematisiert.
„die Umsetzung“ und „der Vollzug“ können beide bedeuten, dass etwas Beschlossenes oder Geplantes wirklich durchgeführt wird. „Die Umsetzung“ ist im Alltag und in Projekten natürlicher, wenn eine Idee, ein Plan oder ein Vorhaben praktisch gemacht wird. „Der Vollzug“ klingt formeller und passt besonders zu Gesetzen, Urteilen, Anordnungen oder offiziellen Beschlüssen. Man kann die Wörter verwechseln, weil beide Durchführung ausdrücken. Als einfache Regel: In Projekten sagt man meist „Umsetzung“, bei Recht und Behörden eher „Vollzug“.

Der Vollzug des Gerichtsurteils beginnt erst nach der offiziellen Entscheidung.
Für die Umsetzung des Projekts legt das Team ein genaues Budget fest.