Eine offizielle Erklärung, einen Befehl, ein Angebot oder einen Vertrag für ungültig erklären und zurücknehmen. Dies geschieht meist schriftlich und hat rechtliche Konsequenzen.
beispiel
Sie können den online geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Tipps
Wortaufbau
Das Wort besteht aus der Vorsilbe „wider“ (gegen) und dem Verb „rufen“. Man „ruft“ also bildlich „gegen“ eine frühere Aussage oder einen Vertrag und erklärt sie damit für ungültig.
BEISPIEL
Er musste seine Behauptung öffentlich widerrufen.
Untrennbares Verb
„Widerrufen“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „wider-“ bleibt in allen Satzformen und Zeiten fest mit dem Verb verbunden. Das Partizip II wird deshalb ohne „ge-“ gebildet: „hat widerrufen“.
BEISPIEL
Ich habe meine Bestellung gestern widerrufen.
Satzbau
Das Verb „widerrufen“ benötigt immer ein Akkusativobjekt. Man widerruft immer „etwas“.
BEISPIEL
Der Kunde wollte den Kaufvertrag widerrufen.
Typische Verbindungen
Im rechtlichen und geschäftlichen Kontext wird das Verb oft mit Wörtern wie „Vertrag“, „Bestellung“, „Angebot“ oder „Einwilligung“ kombiniert.
BEISPIEL
Sie hat ihre Einwilligung zur Datennutzung widerrufen.
Vergleichen mit
antonym
widerrufen vs bestätigen
„bestätigen“ und „widerrufen“ stehen in einem klaren Gegensatz, besonders bei offiziellen Informationen, Aussagen oder Vereinbarungen. Wenn man etwas bestätigt, erklärt man, dass es stimmt oder weiter gilt. Wenn man etwas widerruft, nimmt man eine frühere Erklärung, ein Angebot oder eine Aussage zurück. „bestätigen“ macht etwas sicherer, „widerrufen“ macht es ungültig oder hebt es wieder auf. „widerrufen“ klingt meist formeller und wird oft bei Verträgen, Erklärungen oder rechtlichen Situationen benutzt.
widerrufen
Der Kunde widerruft den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen.