
abweisen
Eine Person, eine Bitte, ein Angebot oder einen Vorschlag zurückweisen oder ablehnen.
Sie hat sein Angebot, ihr zu helfen, kühl abgewiesen.
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Eine Person, eine Bitte, ein Angebot oder einen Vorschlag zurückweisen oder ablehnen.
Sie hat sein Angebot, ihr zu helfen, kühl abgewiesen.

Jemandem den Zutritt oder die Aufnahme verweigern; jemanden fortschicken.
Der Türsteher hat mehrere Gäste abgewiesen, weil der Club voll war.

In einem rechtlichen Kontext eine Klage, einen Antrag oder einen Anspruch als unbegründet oder unzulässig zurückweisen.
Das Gericht hat die Klage mangels Beweisen abgewiesen.

Eine Eigenschaft von Materialien, bestimmte Substanzen wie Wasser oder Schmutz nicht eindringen zu lassen.
Die neue Jacke ist aus einem Material, das Wasser und Schmutz abweist.
„Abweisen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „ab-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Der Chef wies meinen Vorschlag sofort ab.
Das Verb setzt sich aus der Vorsilbe „ab-“ (weg) und dem Verb „weisen“ (zeigen, leiten) zusammen. Die wörtliche Bedeutung „weg-weisen“ oder „fortschicken“ ist die Grundlage für alle Bedeutungen des Verbs.
Der Hund wurde am Eingang des Supermarktes abgewiesen.
Man kann Personen („einen Verehrer abweisen“) oder deren Angebote zurückweisen. Typische Objekte sind: „ein Angebot“, „eine Bitte“, „ein Kompliment“ oder „ein Vorschlag“.
Er hat ihr Jobangebot höflich, aber bestimmt abgewiesen.
In dieser Bedeutung wird „abweisen“ fast ausschließlich im juristischen Kontext verwendet. Es wird oft im Passiv benutzt, um zu berichten, was mit einer Klage oder einem Antrag passiert ist.
Der Antrag wurde vom Gericht als unbegründet abgewiesen.
Für Materialien ist die Adjektivform „abweisend“ sehr gebräuchlich. Man spricht von „wasserabweisenden“ Jacken oder „schmutzabweisenden“ Oberflächen.
Diese Hose ist aus einem schmutzabweisenden Stoff gemacht.
Beide Verben können eine Bitte oder ein Ansinnen zurückweisen. Ablehnen stellt eher die inhaltliche Entscheidung gegen die Bitte dar; abweisen kann zusätzlich die Person oder ihren Versuch betonen und wirkt dann persönlicher. Nenne mit ablehnen vor allem das Anliegen, mit abweisen gegebenenfalls die zurückgewiesene Person.

Die Behörde wies den Antragsteller mit seiner Bitte ab.
Die Behörde lehnte seinen Antrag auf Unterstützung ab.