abweisen
Eine Person, eine Bitte, ein Angebot oder einen Vorschlag zurückweisen oder ablehnen.
Sie hat sein Angebot, ihr zu helfen, kühl abgewiesen.

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Eine Person, eine Bitte, ein Angebot oder einen Vorschlag zurückweisen oder ablehnen.
Sie hat sein Angebot, ihr zu helfen, kühl abgewiesen.

„Abweisen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „ab-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Der Chef wies meinen Vorschlag sofort ab.
Das Verb setzt sich aus der Vorsilbe „ab-“ (weg) und dem Verb „weisen“ (zeigen, leiten) zusammen. Die wörtliche Bedeutung „weg-weisen“ oder „fortschicken“ ist die Grundlage für alle Bedeutungen des Verbs.
Der Hund wurde am Eingang des Supermarktes abgewiesen.
Man kann Personen („einen Verehrer abweisen“) oder deren Angebote zurückweisen. Typische Objekte sind: „ein Angebot“, „eine Bitte“, „ein Kompliment“ oder „ein Vorschlag“.
Er hat ihr Jobangebot höflich, aber bestimmt abgewiesen.
In dieser Bedeutung wird „abweisen“ fast ausschließlich im juristischen Kontext verwendet. Es wird oft im Passiv benutzt, um zu berichten, was mit einer Klage oder einem Antrag passiert ist.
Der Antrag wurde vom Gericht als unbegründet abgewiesen.
Für Materialien ist die Adjektivform „abweisend“ sehr gebräuchlich. Man spricht von „wasserabweisenden“ Jacken oder „schmutzabweisenden“ Oberflächen.
Diese Hose ist aus einem schmutzabweisenden Stoff gemacht.
„annehmen“ und „abweisen“ sind Gegensätze, wenn es um ein Angebot, eine Bitte, einen Vorschlag oder einen Antrag geht. „annehmen“ heißt, dass man Ja sagt oder etwas offiziell billigt. „abweisen“ heißt, dass man Nein sagt oder etwas zurückweist. In offiziellen oder rechtlichen Situationen kann ein Antrag angenommen oder abgewiesen werden. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide oft mit denselben Nomen stehen, zum Beispiel „Antrag“ oder „Vorschlag“. Achte auf die Richtung: „annehmen“ ist Zustimmung, „abweisen“ ist Ablehnung.

Das Gericht weist den Antrag wegen fehlender Beweise ab.
Der Verein nimmt den Vorschlag der Mitglieder an.