
verweigern
Sich weigern, eine geforderte oder erwartete Handlung auszuführen.
Der Angeklagte verweigerte die Aussage vor Gericht.
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Sich weigern, eine geforderte oder erwartete Handlung auszuführen.
Der Angeklagte verweigerte die Aussage vor Gericht.

Jemandem etwas nicht geben oder gewähren, das er erbeten hat oder auf das er Anspruch erheben könnte.
Die Versicherung verweigerte die Zahlung, da der Schaden selbst verschuldet war.

Sich bewusst einer Situation, einer Anforderung oder einer gesellschaftlichen Erwartung entziehen und nicht mitmachen.
Der Teenager verweigerte sich dem Gespräch mit seinen Eltern und zog sich in sein Zimmer zurück.

Aus Gewissensgründen die gesetzliche Pflicht ablehnen, Militärdienst zu leisten.
Er hat aus pazifistischer Überzeugung den Kriegsdienst verweigert und stattdessen Zivildienst geleistet.
„Verweigern“ ist ein untrennbares Verb. Die Vorsilbe „ver-“ bleibt in allen Zeitformen und Satzkonstruktionen fest mit dem Verbstamm verbunden.
Er hat die Annahme des Pakets verweigert.
Dieses Verb kann zwei Objekte haben. Die Person, der etwas verweigert wird, steht im Dativ. Die Sache, die verweigert wird, steht im Akkusativ. Das Muster ist: jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ) verweigern.
Der Türsteher verweigerte uns den Eintritt.
Wenn man eine Handlung nicht ausführen will, wird „verweigern“ oft mit Nomen kombiniert, die eine Pflicht oder eine erwartete Aktion beschreiben: die Aussage verweigern, die Mitarbeit verweigern, den Befehl verweigern.
Der Zeuge darf die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
Die reflexive Form „sich verweigern“ bedeutet, dass man sich bewusst einer Situation oder Erwartung entzieht. Oft folgt darauf ein Dativobjekt, das angibt, wem oder was man sich entzieht.
Er verweigert sich jeder Diskussion über seine Zukunft.
Der Ausdruck „den Kriegsdienst verweigern“ ist eine feste Wendung. Er beschreibt die legale Möglichkeit, aus Gewissensgründen nicht am Militärdienst teilzunehmen. Eine Person, die das tut, ist ein „Kriegsdienstverweigerer“.
In Deutschland kann man den Kriegsdienst verweigern und stattdessen einen Zivildienst leisten.
Beide Verben können eine negative Antwort auf eine Bitte ausdrücken. Ablehnen richtet sich meist gegen die Bitte, das Angebot oder den Vorschlag selbst; verweigern betont eher, dass jemand die erbetene Handlung oder Sache nicht gibt. Verwende ablehnen für das zurückgewiesene Anliegen, verweigern für das Vorenthalten.

Der Verein verweigerte der Familie die finanzielle Hilfe.
Der Verein lehnte die Bitte um finanzielle Hilfe ab.