
zurückweisen
Etwas ablehnen oder nicht akzeptieren, zum Beispiel einen Antrag, ein Angebot oder eine Bitte.
Das Gericht hat die Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen.
Loading your saved state.

Etwas ablehnen oder nicht akzeptieren, zum Beispiel einen Antrag, ein Angebot oder eine Bitte.
Das Gericht hat die Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen.

Einen Vorwurf, eine Anschuldigung oder Kritik entschieden bestreiten und von sich weisen.
Der Minister wies die Korruptionsvorwürfe entschieden zurück.

Einer Person den Zutritt verweigern oder sie fortschicken.
Mehrere Asylsuchende wurden an der Grenze zurückgewiesen.
„Zurückweisen“ ist ein trennbares Verb. Im Hauptsatz steht die Vorsilbe „zurück“ am Satzende. In Nebensätzen oder im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Der Türsteher wies den Gast zurück.
Das Verb besteht aus „zurück“ und „weisen“ (dirigieren, zeigen). Die wörtliche Bedeutung ist also, etwas oder jemanden „in die Richtung zurück zu schicken“, aus der es kam. Dies hilft, alle Bedeutungen von Ablehnung zu verstehen.
Sie wies seine Hilfe höflich, aber bestimmt zurück.
Das Objekt des Satzes verrät die genaue Bedeutung: Weist man eine Sache zurück (z.B. einen Antrag), bedeutet es „ablehnen“. Weist man eine Behauptung zurück (z.B. einen Vorwurf), bedeutet es „bestreiten“. Weist man eine Person zurück, bedeutet es „fortschicken“.
Der Antrag wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen.
In der Bedeutung „ablehnen“ wird „zurückweisen“ häufig in formellen, offiziellen oder juristischen Kontexten verwendet. Es klingt stärker und formeller als eine einfache Ablehnung.
Das Gericht wies die Berufung des Angeklagten zurück.
Wenn man Vorwürfe oder Kritik bestreitet, wird „zurückweisen“ oft mit Adverbien wie „entschieden“, „scharf“, „vehement“ oder „kategorisch“ verstärkt.
Der Sprecher des Unternehmens wies die Gerüchte scharf zurück.
Beide Verben können einen Antrag, ein Angebot oder eine Bitte als nicht angenommen bezeichnen. Ablehnen ist dafür die allgemeinere Form; zurückweisen klingt oft formeller und entschiedener, besonders bei einer offiziellen Reaktion. In neutralen Alltagssituationen passt meist ablehnen, bei einer klaren formellen Zurückweisung auch zurückweisen.

Die Behörde wies den Antrag auf eine Genehmigung entschieden zurück.
Die Behörde lehnte den Antrag auf eine Genehmigung ab.