zurückweisen
Etwas ablehnen oder nicht akzeptieren, zum Beispiel einen Antrag, ein Angebot oder eine Bitte.
Das Gericht hat die Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen.

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Etwas ablehnen oder nicht akzeptieren, zum Beispiel einen Antrag, ein Angebot oder eine Bitte.
Das Gericht hat die Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen.

„Zurückweisen“ ist ein trennbares Verb. Im Hauptsatz steht die Vorsilbe „zurück“ am Satzende. In Nebensätzen oder im Infinitiv mit „zu“ bleibt das Verb zusammen.
Der Türsteher wies den Gast zurück.
Das Verb besteht aus „zurück“ und „weisen“ (dirigieren, zeigen). Die wörtliche Bedeutung ist also, etwas oder jemanden „in die Richtung zurück zu schicken“, aus der es kam. Dies hilft, alle Bedeutungen von Ablehnung zu verstehen.
Sie wies seine Hilfe höflich, aber bestimmt zurück.
Das Objekt des Satzes verrät die genaue Bedeutung: Weist man eine Sache zurück (z.B. einen Antrag), bedeutet es „ablehnen“. Weist man eine Behauptung zurück (z.B. einen Vorwurf), bedeutet es „bestreiten“. Weist man eine Person zurück, bedeutet es „fortschicken“.
Der Antrag wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen.
In der Bedeutung „ablehnen“ wird „zurückweisen“ häufig in formellen, offiziellen oder juristischen Kontexten verwendet. Es klingt stärker und formeller als eine einfache Ablehnung.
Das Gericht wies die Berufung des Angeklagten zurück.
Wenn man Vorwürfe oder Kritik bestreitet, wird „zurückweisen“ oft mit Adverbien wie „entschieden“, „scharf“, „vehement“ oder „kategorisch“ verstärkt.
Der Sprecher des Unternehmens wies die Gerüchte scharf zurück.
„annehmen“ und „zurückweisen“ bilden hier einen klaren Gegensatz. „annehmen“ bedeutet, dass man ein Angebot, eine Bitte, einen Antrag oder einen Vorschlag akzeptiert. „zurückweisen“ bedeutet, dass man genau so etwas nicht akzeptiert und ablehnt. „zurückweisen“ klingt oft etwas stärker oder formeller als „ablehnen“. In offiziellen oder ernsten Situationen, zum Beispiel bei einem Antrag oder einer Beschwerde, ist es sehr passend. Kurz gesagt: Wer etwas annimmt, sagt Ja; wer etwas zurückweist, sagt Nein.

Die Firma wies den Antrag auf mehr Geld zurück.
Wir nehmen das Angebot für den Ausflug gerne an.