bescheinigen
Jemandem etwas schriftlich und oft offiziell bestätigen oder attestieren.
Der Arzt bescheinigte ihm eine einwöchige Arbeitsunfähigkeit.

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Jemandem etwas schriftlich und oft offiziell bestätigen oder attestieren.
Der Arzt bescheinigte ihm eine einwöchige Arbeitsunfähigkeit.

„Bescheinigen“ ist ein untrennbares Verb, da es mit der Vorsilbe „be-“ beginnt. Die Vorsilbe bleibt in allen Satzformen und Zeiten fest mit dem Verbstamm verbunden.
Ich lasse mir die Teilnahme am Kurs bescheinigen.
Dieses Verb erfordert eine feste Satzstruktur: Die Person, die die Bestätigung erhält, steht im Dativ, und die Sache, die bestätigt wird, steht im Akkusativ. Das Muster lautet: jemandem (Dativ) etwas (Akkusativ) bescheinigen.
Der Professor bescheinigte der Studentin (Dativ) gute Leistungen (Akkusativ).
Wenn das Objekt ein offizieller Fakt ist (z.B. „Teilnahme“, „Arbeitsunfähigkeit“), bedeutet das Verb „schriftlich bestätigen“. Wenn das Objekt eine abstrakte Eigenschaft ist (z.B. „Talent“, „Faulheit“), bedeutet es „zuschreiben“.
Der Trainer bescheinigte ihm großes Talent.
In der Bedeutung „bestätigen“ wird „bescheinigen“ fast immer in einem formellen oder offiziellen Kontext verwendet. Es geht darum, einen Nachweis zu erbringen.
Bitte lassen Sie sich den Erhalt des Pakets schriftlich bescheinigen.
„bestätigen“ und „bescheinigen“ können beide bedeuten, dass etwas als richtig oder vorhanden erklärt wird. „Bestätigen“ ist allgemeiner und kann mündlich, schriftlich, offiziell oder auch informell sein. „Bescheinigen“ ist enger: Es ist oft schriftlich und offiziell, zum Beispiel durch ein Dokument, einen Arzt oder eine Behörde. Außerdem kann man jemandem eine Eigenschaft bescheinigen, also ihm diese Eigenschaft zuschreiben. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide in offiziellen Situationen vorkommen. Wenn ein Dokument oder ein Attest wichtig ist, passt meistens „bescheinigen“.

Die Ärztin bescheinigte dem Patienten, dass er eine Woche nicht arbeiten kann.
Nach dem Unterricht bestätigen wir die Reservierung im Restaurant.