
einberufen
Jemanden offiziell zum Militärdienst oder Wehrdienst verpflichten.
Er wurde mit 18 Jahren zur Armee einberufen.
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Jemanden offiziell zum Militärdienst oder Wehrdienst verpflichten.
Er wurde mit 18 Jahren zur Armee einberufen.

Eine Versammlung, eine Konferenz oder ein Gremium offiziell zusammentreten lassen.
Der Vorstand hat eine außerordentliche Sitzung einberufen.
„Einberufen“ ist ein trennbares Verb. Die Vorsilbe „ein-“ steht im Hauptsatz am Ende. In Nebensätzen und im Infinitiv bleibt das Verb zusammen.
Der General beruft die Soldaten ein.
Das Verb setzt sich aus der Vorsilbe „ein-“ und dem Verb „berufen“ zusammen. „Berufen“ bedeutet „jemanden in ein Amt oder eine Funktion rufen“. Die Vorsilbe „ein-“ verstärkt die Idee des Hineinholens in eine Gruppe oder einen Dienst.
Sie wurde in den Aufsichtsrat berufen.
Das Wort „einberufen“ gehört zur formellen Amts- und Verwaltungssprache. Man verwendet es in offiziellen Kontexten wie beim Militär oder in der Geschäftsleitung.
Die Hauptversammlung wird für den 15. Mai einberufen.
In der Bedeutung „zum Militärdienst verpflichten“ wird „einberufen“ sehr oft im Passiv verwendet. Der Fokus liegt auf der Person, der die Handlung widerfährt.
Alle jungen Männer des Landes wurden zum Wehrdienst einberufen.
Wenn es um Versammlungen geht, wird „einberufen“ typischerweise mit Nomen wie „eine Sitzung“, „eine Konferenz“, „ein Komitee“ oder „eine Versammlung“ kombiniert.
Die Chefin hat kurzfristig eine Teamsitzung einberufen.
Einziehen und einberufen können beide die Verpflichtung zum Militärdienst bezeichnen. Einberufen betont die offizielle Aufforderung, etwa durch einen Bescheid. Einziehen richtet den Blick eher auf die Heranziehung der Person zum Dienst, ohne diesen Unterschied immer streng festzulegen.

Im Frühjahr berief das Militär mehrere junge Männer mit einem offiziellen Schreiben ein.
Im Frühjahr zog das Militär mehrere junge Männer zum Dienst ein.