die Kündigung
Die einseitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Arbeitsvertrags oder Mietvertrags, durch eine der beiden Parteien.
Er hat gestern seine Kündigung eingereicht, weil er einen neuen Job gefunden hat.

Kündigung
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Die einseitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses, insbesondere eines Arbeitsvertrags oder Mietvertrags, durch eine der beiden Parteien.
Er hat gestern seine Kündigung eingereicht, weil er einen neuen Job gefunden hat.

„Die Kündigung“ ist das Substantiv zum Verb „kündigen“. Die Endung „-ung“ wird sehr häufig verwendet, um aus einem Verb ein feminines Substantiv zu machen, das die Handlung oder deren Ergebnis beschreibt.
Die Kündigung des alten Vertrags war notwendig.
Im Arbeitskontext kann ein Mitarbeiter seine Kündigung „einreichen“ oder „geben“. Ein Arbeitgeber „spricht eine Kündigung aus“. Beide Parteien können eine Kündigung „erhalten“ oder „bekommen“.
Der Chef hat ihm gestern die Kündigung ausgesprochen.
Um zu präzisieren, was beendet wird, verwendet man oft den Genitiv oder die Präposition „von“. Zum Beispiel: „die Kündigung des Mietvertrags“ oder „die Kündigung von meinem Fitnessstudio-Abo“.
Ich muss die Kündigung meines Zeitungsabonnements noch abschicken.
Ob die Handlung oder das Dokument gemeint ist, verrät oft das Verb. Verben wie „schreiben“, „unterschreiben“ oder „übergeben“ beziehen sich auf das schriftliche Dokument. Verben wie „aussprechen“ oder „erfolgen“ beziehen sich auf den rechtlichen Akt.
Bitte unterschreiben Sie die Kündigung hier.
„die Lösung“ und „die Kündigung“ können beide mit dem Ende eines Vertrags zu tun haben. „die Kündigung“ bedeutet aber normalerweise, dass eine Seite einen Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder ähnlichen Vertrag beendet. Sie kann auch das Schreiben sein, mit dem man das mitteilt. „die Lösung“ in diesem Sinn ist formeller und allgemeiner: Es geht um die Aufhebung oder Beendigung einer vertraglichen Verbindung. Lernende können die Wörter verwechseln, weil beide ein Ende meinen. Praktisch gilt: Bei Arbeit, Wohnung oder Vertragsschreiben ist „Kündigung“ meist natürlicher; „Lösung“ klingt eher juristisch oder sehr formell.

Nach der Kündigung musste Herr Kaya seine Wohnung innerhalb von drei Monaten verlassen.
Die Lösung des Vertrags ist nur mit Zustimmung beider Seiten möglich.